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Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen

Thüringen 99008004011002, 99008004011002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004011002, 99008004011002

Leistungsbezeichnung

Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nPA (Synonym), RFID Chip Perso (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), Adresse ändern Amt (Synonym), Meldeamt (Synonym), Wohnsitzwechsel melden (Synonym), Umzug Adresse Anschrift (Synonym), Personalausweis (Synonym), Neuer Wohnsitz Ausweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

wegen Adressänderung

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Handlungsgrundlage

Teaser

Ändert sich Ihre Adresse, müssen Sie diese auch unverzüglich im elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ändern lassen.
 

Volltext

Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Dienstleistungen ausweisen können.
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die Adresse auf diesen Dokumenten unverzüglich ändern lassen.
Die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie entweder online beantragen (sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet) oder persönlich bei dem Bürgeramt an Ihrem neuen Wohnort. Die Adresse auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich in der Ausländerbehörde am neuen Wohnsitz ändern lassen.
Als Nachweis Ihrer neuen Adresse müssen Sie Ihre Meldebestätigung vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
  • aktuelle Meldebestätigung

Voraussetzungen

  • Sie haben einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
  • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises des Personalausweises oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie online (sofern von der Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird) oder persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort beantragen. 
Die Adressänderung auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde am neuen Wohnort beantragen.

  • Bei einem Behördentermin legen Sie Ihren gültigen Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Ihre Meldebestätigung vor.
  • Ihre Behörde speichert Ihre neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises, auf dem elektronischen Aufenthaltstitel oder auf der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Kurztext

  • Elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
  • der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
  • bei Adressänderung soll die Adresse, die im Chip des Dokuments (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) gespeichert ist, geändert werden
  • Adressänderung muss unverzüglich erfolgen 
  • Meldebestätigung muss als Nachweis über neue Adresse vorgelegt werden
  • Online-Dienstleistung (sofern am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird) oder zuständige Behörde: 
    • Personalausweis/eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger: Bürgeramt am neuen Wohnort
    • Elektronischer Aufenthaltstitel: zuständige Ausländerbehörde am neuen Wohnort

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt in Ihrem neuen Wohnort.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden