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Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Taxigenehmigung beantragen

Thüringen 99084012038000, 99084012038000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084012038000, 99084012038000

Leistungsbezeichnung

Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Taxigenehmigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Taxigenehmigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Taxi (Synonym), Gelegenheitsverkehr (Synonym), Taxen (Synonym), Genehmigung (Synonym), Übertragung (Synonym), Personenbeförderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personenbeförderung (084)

Verrichtungskennung

Übertragung (038)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

Teaser

Sie wollen die Genehmigung für Ihren Taxibetrieb von sich auf eine andere Unternehmerin oder einen anderen Unternehmer übertragen? Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

Volltext

Für die Übertragung der Genehmigung zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde stellen.

Erforderliche Unterlagen

Es sind 2 Verfahrensschritte zu beachten:

  1. Die Genehmigung des Übertragenden (Altkonzessionär) muss gültig sein.
  2. Die Person, auf die die Genehmigung übertragen werden soll, muss die Anforderungen des § 13 Absatz 1-3 PBefG erfüllen.
  • Gültige Genehmigung vom Altkonzessionär
  • formlose Begründung, warum die Taxigenehmigung übertragen werden soll
  • Erklärung des Genehmigungsempfängers zur Zustimmung der Übernahme der Pflichten aus der Taxigenehmigung
  • Antrag auf Übertragung der Taxigenehmigung inklusive Kaufvertrag, aus dem ersichtlich ist, das das gesamte Unternehmen, einschließlich des Fahrzeuges (der Fahrzeuge), mit übergehen
     

Der Erwerber der Taxikonzession:

  • Antrag: 
    • Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; 
    • Wohn- und Betriebssitz; 
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort; 
    • Anzahl der Fahrzeuge, 
    • Fahrzeugtyp, 
    • Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person der Genehmigungsempfängerin
  • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2/ § 2 Absatz.3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV) der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers, nicht älter als 12 Monate
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft über die Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung der Genehmigungsempfängerin)
  • Führungszeugnis der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG 
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen) über die Genehmigungsempfängerin
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) über die Genehmigungsempfängerin oder den Genehmigungsempfänger

Allgemeine Unterlagen

  • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Taxis einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Nachweis des Einbaus einer Alarmanlage oder Ausnahmegenehmigung nach § 25 BOKraft
  • Nachweis des Einbaus eines Fahrpreisanzeigers (Taxameter) und gegebenenfalls das letzte Eichprotokoll
  • HU-Protokoll nach BOKraft
  • Gewerbeanmeldung
  • bei Personengesellschaften die Gesellschafterliste, den Gesellschaftervertrag oder einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung
  • beglaubigter Handelsregisterauszug

Voraussetzungen

  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.
  • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
  • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland.

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
 

Kosten

Gebühr: 50€ - 1.000€
gemäß der Anlage 1, Nummer III Punkt 3, zu § 1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen

Verfahrensablauf

Gehen Sie wie folgt vor, um eine Übertragung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:

  • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die Behörde bearbeitet beide Anträge (Altkonzessionär und Neukonzessionär) zeitnah und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Übertragung der Taxigenehmigung.
  • Der Neukonzessionär erhält ebenfalls einen Bescheid über die Genehmigung der Übertragung der Taxikonzession sowie einen weiteren Bescheid über die Erteilung der Taxikonzession

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

Frist

Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Taxigenehmigung Übertragung
  • die Übertragung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit einem Taxi auf eine andere Unternehmerin oder einen anderen Unternehmer muss bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragt werden
  • zuständig: Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein