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Kfz Verwertungsnachweis erhalten

Thüringen 99036002022000, 99036002022000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036002022000, 99036002022000

Leistungsbezeichnung

Kfz Verwertungsnachweis erhalten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

PKW Abmeldung (Synonym), Autoentsorgung (Synonym), PKW Entsorgung (Synonym), Abmeldung Kfz (Synonym), Verwertungsnachweis (Synonym), Entsorgungstelle (Synonym), Kfz (Synonym), Verschrottung (Synonym), Autoabmeldung (Synonym), PKW-Entsorgung (Synonym), Autoverschrottung (Synonym), Altfahrzeug (Synonym), Entsorgung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.10.2021

Fachlich freigegeben durch

TMUEN

Teaser

Wenn Sie Ihr altes Auto entsorgen möchten, dann benötigen Sie von der Entsorgungsstelle einen Verwertungsnachweis.

Volltext

Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr ziehen lassen wollen, müssen Sie es zur Entsorgung einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen.

Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zusammen mit dem Fahrzeugbrief zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Zur Abmeldung von Altfahrzeugen muss ein Verwertungsnachweis von der Entsorgungsstellte bei der Kfz-Zulassungsstellte vorgelegt werden.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs an die Kfz-Zulassungsstelle.

Adressen von Entsorgungsbetrieben in Ihrer Nähe (anerkannte Demontagebetriebe und Schredderanlagen, Annahme- und Rücknahmestellen) erhalten Sie z.B. bei der Kfz-Innung, bei den Automobilclubs und bei Ihrer Landkreis- bzw. Stadtverwaltung sowie im Internetangebot der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA). Sie können auch Ihre Fachwerkstatt fragen, ob sie diesen Service anbietet.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden