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Gleichwertigkeit von DDR-Berufsabschlüssen zu Berufsabschlüssen der Bundesrepublik bestätigen lassen

Thüringen 99019038016000, 99019038016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019038016000, 99019038016000

Leistungsbezeichnung

Gleichwertigkeit von DDR-Berufsabschlüssen zu Berufsabschlüssen der Bundesrepublik bestätigen lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Einigungsvertrag (Synonym), DDR-Abschluss (Synonym), Berufsanerkennung DDR (Synonym), Gleichwertigkeit (Synonym), DDR-Meisterabschluss (Synonym), Anerkennung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.04.2015

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft

Teaser

Wenn Sie einen DDR-Facharbeiterabschluss bzw. einen DDR-Meisterabschluss erworben haben, kann dieser auf inhaltliche Gleichwertigkeit eines bundesdeutschen Ausbildungsberufes bzw. IHK-Fortbildungsabschlusses geprüft werden.

Volltext

Der Einigungsvertrag regelt, dass in der DDR staatlich anerkannte berufliche Abschlüsse oder erworbene Befähigungsnachweise einander gleichstehen und die gleichen Berechtigungen verleihen, wenn sie gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit wird auf Antrag von der zuständigen Stelle festgestellt.

DDR-Facharbeiterabschlüsse stehen in der Regel den bundesdeutschen Ausbildungsberufen gleich, ohne dass es einer formellen Anerkennung bedarf. Im Einzelfall ist auf Antrag eine Bescheinigung der Gleichstellung möglich. Ein neues Prüfungszeugnis wird jedoch nicht ausgestellt. Eine Zuordnung von DDR-Meisterabschlüssen zu IHK-Fortbildungsprüfungen kann überprüft und auf Antrag festgestellt werden. Bei einer möglichen Gleichstellung erhalten Sie eine Bescheinigung, aus der Ihr DDR-Beruf und der entsprechende BRD-Beruf hervorgeht.

Wenn es sich um einen DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss handelt, der der Industrie, dem Handel oder dem Dienstleistungsgewerbe zuzuordnen ist, dann ist die Industrie- und Handelskammer zuständig. Eine Antragstellung erfolgt in der örtlichen IHK, in deren Einzugsbereich der Wohnsitz des Antragstellers ist.

Erforderliche Unterlagen

  • eine Farbkopie des Facharbeiter- oder Meisterzeugnisses
  • eine Farbkopie der Facharbeiter- oder Meisterurkunde
  • eine einfache Kopie des Personalausweises
  • bei Namensänderung eine Kopie der amtlichen Dokumente

Voraussetzungen

DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss

Kosten

Für die Bearbeitung des Antrages kann je nach Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK eine Gebühr erhoben werden. Diese ist dem Gebührentarif der zuständigen IHK zu entnehmen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung Ihres DDR-Facharbeiteroder Meisterabschlusses zu einem bundesdeutschen Berufs- oder 
Meisterabschluss können Sie nur schriftlich stellen.

  • Nutzen Sie hierzu das Antragsformular auf der Website der örtlich zuständigen IHK. (In der Regel: Antrag auf Gleichstellung nach Einigungsvertrag)
  • Wenn möglich, sprechen Sie vorab telefonisch mit dem benannten Mitarbeiter, um festzustellen, dass die IHK die Anerkennung für Ihren DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss auch anbietet (die Leistung ist freiwillig)
  • Legen Sie dem Antrag alle geforderten Unterlagen bei.
  • Ihre Unterlagen werden geprüft und der Antrag wird bearbeitet.
  • Sie erhalten gegebenenfalls einen Gebührenbescheid. 
  • Nach Bezahlung der Gebühr erfolgt die Zusendung des Bescheides über die Feststellung der Gleichwertigkeit.

Bearbeitungsdauer

6 Woche(n)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Gleichwertigkeit von DDR-Berufsabschlüssen zu Berufsabschlüssen der Bundesrepublik bestätigen lassen
  • Gleichwertigkeit von DDR-Abschlüssen mit bundesdeutschen Abschlüssen kann festgestellt werden
  • Möglich für DDR-Facharbeiterabschluss und DDR-Meisterabschluss
  • Recht auf Prüfung der Gleichwertigkeit
  • Vollständige und beglaubigte Unterlagen einreichen
  • Verfahren in der Regel gebührenpflichtig
  • Zuständig: örtliche IHK

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: Antragsformular der IHK
  • Onlineverfahren möglich: nein 
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein