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Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse beantragen

Thüringen 99088038016000, 99088038016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088038016000, 99088038016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation (Synonym), Gleichwertigkeitsbescheinigung (Synonym), Anerkennung Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse (Synonym), Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse (Synonym), Anerkennung Hauptschulabschluss (Synonym), Bescheinigung Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse (Synonym), Anerkennung Realschulabschluss (Synonym), Anerkennungsbescheinigung (Synonym), Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse (Synonym), Anerkennung Mittlerer Schulabschluss (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Teaser

Wenn Sie im Ausland einen Schulabschluss erworben haben und in Thüringen wohnen, oder in Thüringen eine Berufsausbildung aufnehmen möchten, können Sie die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Schulabschlusses beantragen.

Volltext

Sie möchten in Thüringen einen Beruf erlernen? Dann kann die Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Schulabschlusses für die Berufsausbildung hilfreich oder erforderlich sein. Der Arbeitgeber oder die Berufsschule kann mit der Anerkennung Ihre schulische Bildung besser einordnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Ausländische Bildungsnachweise im Original
  • Übersetzung der ausländischen Bildungsnachweise in die deutsche Sprache von einem in Deutschland gerichtlich zugelassenen Übersetzer/Dolmetscher im Original
  • Kopie eines gültigen Personaldokuments
  • bei Minderjährigen zusätzlich: Kopie des Personaldokuments eines Sorgeberechtigten
  • Einkommensnachweise, sofern eine Prüfung der Gebührenminderung gewünscht wird
  • Wenn Sie Ihren Namen geändert haben, reichen Sie einen Nachweis mit ein (z. B. Kopie der Heiratsurkunde).
  • Bei Antragstellung aus dem Ausland wird die Vorlage der Originalzeugnisse nicht zwingend verlangt. Es genügt eine von der deutschen Botschaft erstellte beglaubigte Kopie der Zeugnisse und eine Übersetzung aus dem Herkunftsland, die von der deutschen Botschaft mit einem Legalisationsvermerk versehen wurde.

Voraussetzungen

  • Sie müssen im Ausland einen Schulabschluss erworben haben.
  • Sie müssen Ihren Schulbesuch durch offizielle Zeugnisse (Bildungsnachweise) nachweisen können.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 50€ - 120€

Verfahrensablauf

  • Die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres im Ausland erworbenen Schulabschlusses können Sie schriftlich beantragen.
  • Füllen Sie hierzu den Antrag aus und senden diesen per Post mit den für die Prüfung des Antrags erforderlichen Unterlagen an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS).
  • Das TMBJS prüft Ihren Antrag zunächst auf Vollständigkeit der Unterlagen und versendet eine Eingangsbestätigung innerhalb von zwei Wochen ab Eingang des Antrags. Sofern die Unterlagen nicht vollständig sind, werden diese in der Eingangsbestätigung nachgefordert.
  • Ab Vollständigkeit der Unterlagen erfolgt die Prüfung und Bearbeitung des Antrags innerhalb von drei Monaten.
  • Nach Abschluss der Antragsbearbeitung erhalten Sie einen Bescheid mit dem Ergebnis der Prüfung und eine Bescheinigung über die Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses. Ihre eingereichten Originaldokumente erhalten Sie ebenfalls mit dem Bescheid zurück.
  • Sofern eine Gebühr zu zahlen ist wird diese im Bescheid festgesetzt und ist innerhalb von 30 Tagen zu zahlen.

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Monat(e)

Frist

Es gibt keine Frist zur Einreichung des Antrags.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Behörde können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Das zuständige Verwaltungsgericht wird im Bescheid unter „Rechtsbehelfsbelehrung“ benannt.

Kurztext

  • Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung
  • Die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Schulabschlusses kann schriftlich beantragt werden.
  • Vergleichbarkeit mit:
    • Hauptschulabschluss (erfolgreicher Besuch von mindestens neun aufsteigenden Klassen an allgemeinbildenden Schulen mit Vollzeitunterricht in zwei Sprachen, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen und einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach)
    • Realschulabschluss (erfolgreicher Besuch von mindestens zehn aufsteigenden Klassen an allgemeinbildenden Schulen mit Vollzeitunterricht in zwei Sprachen, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen und einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach)
    • Hochschulzugangsqualifikation (auf Grundlage der Beschlüsse und Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz sowie der Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Informationen sind in der Datenbank „anabin“ abrufbar: https://anabin.kmk.org/anabin.html
  • Antrag online abrufbar auf der Seite der zuständigen Stelle abrufbar.
  • Erforderliche Unterlagen müssen eingereicht werden.
  • Es fallen Gebühren an.
  • Zuständig für Thüringen: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Referat 21.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Referat 21.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: nein