Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Kriegsopferfürsorge

Thüringen 99076006080000, 99076006080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99076006080000, 99076006080000

Leistungsbezeichnung

Kriegsopferfürsorge

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bundesversorgungsgesetz (Synonym), Invalidenrente (Synonym), Verlust (Synonym), Versehrtenrente (Synonym), Lebenslagen (Synonym), Beschädigte (Synonym), Hinterbliebene (Synonym), Ausgleich (Synonym), Beschädigtenrente für Kriegsopfer (Synonym), Fürsorgeleistung (Synonym), Kriegsopferversorgung (Synonym), Entschädigungsrecht (Synonym), Versorgungsanspruch (Synonym), Schädigung (Synonym), Leistungsgewährung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kriegsopferentschädigung (076)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.07.2013

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesverwaltungsamt

Handlungsgrundlage

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Kriegsopferfürsorge und deren Beantragung.

Volltext

Die Kriegsopferfürsorge dient der Ergänzung der Rentenleistungen für Berechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht durch besondere Hilfen im Einzelfall.
Sie umfasst:

  • Leistungen zur individuellen Ergänzung der übrigen Versorgungsleistungen,

  • u. a. ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt,

  • Hilfen zur beruflichen Rehabilitation und zur Pflege sowie Erholungshilfe.

Leistungen der Kriegsopferfürsorge bzw. erweiterte Leistungen nach Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz (BVG) für anwendbar erklären, sind, wenn nicht schädigungsbedingt, einkommens- und vermögensabhängig, d. h. Leistungen müssen berechnet werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ausführliche Hinweise zu den möglichen Leistungen, anspruchsberechtigten Personenkreis und weitere Voraussetzungen siehe Informationsblatt zur Kriegsopferfürsorge.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Kriegsopferfürsorge Gewährung
  • Die Kriegsopferfürsorge dient der Ergänzung der Rentenleistungen für Berechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht durch besondere Hilfen im Einzelfall.

  • Sie umfasst Leistungen zur individuellen Ergänzung der übrigen Versorgungsleistungen, u. a. ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt, Hilfen zur beruflichen Rehabilitation und zur Pflege sowie Erholungshilfe.

  • Schriftlicher Antrag muss gestellt werden.

  • Zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Ansprechpunkt

An das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch den Antrag auf Gewährung einer Leistung im Rahmen der Kriegsopferfürsorge (KOF) zu verwenden.

Ursprungsportal