Kriegsopferfürsorge
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Die Kriegsopferfürsorge dient der Ergänzung der Rentenleistungen für Berechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht durch besondere Hilfen im Einzelfall.
Sie umfasst:
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Leistungen zur individuellen Ergänzung der übrigen Versorgungsleistungen,
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u. a. ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt,
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Hilfen zur beruflichen Rehabilitation und zur Pflege sowie Erholungshilfe.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge bzw. erweiterte Leistungen nach Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz (BVG) für anwendbar erklären, sind, wenn nicht schädigungsbedingt, einkommens- und vermögensabhängig, d. h. Leistungen müssen berechnet werden.
Ausführliche Hinweise zu den möglichen Leistungen, anspruchsberechtigten Personenkreis und weitere Voraussetzungen siehe Informationsblatt zur Kriegsopferfürsorge.
- Kriegsopferfürsorge Gewährung
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Die Kriegsopferfürsorge dient der Ergänzung der Rentenleistungen für Berechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht durch besondere Hilfen im Einzelfall.
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Sie umfasst Leistungen zur individuellen Ergänzung der übrigen Versorgungsleistungen, u. a. ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt, Hilfen zur beruflichen Rehabilitation und zur Pflege sowie Erholungshilfe.
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Schriftlicher Antrag muss gestellt werden.
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Zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
An das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch den Antrag auf Gewährung einer Leistung im Rahmen der Kriegsopferfürsorge (KOF) zu verwenden.