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Meldebestätigung ausstellen

Thüringen 99115003012000, 99115003012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115003012000, 99115003012000

Leistungsbezeichnung

Meldebestätigung ausstellen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Meldung Bescheinigung (Synonym), Meldeschein (Synonym), Anmeldebescheinigung (Synonym), Meldeadresse (Synonym), Melderegister (Synonym), Meldenachweis (Synonym), Meldekarte (Synonym), Wohnungsnachweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Teaser

Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Volltext

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Sie kann schriftlich oder digital ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
  • Die Meldebestätigung erhalten Sie bei digitaler Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes ebenfalls digital als PDF zum Herunterladen.
  • Zuständig: Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaft.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden