Meldebestätigung ausstellen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Meldung Bescheinigung (Synonym), Meldeschein (Synonym), Anmeldebescheinigung (Synonym), Meldeadresse (Synonym), Melderegister (Synonym), Meldenachweis (Synonym), Meldekarte (Synonym), Wohnungsnachweis (Synonym)
Fachlich freigegeben am
05.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Sie kann schriftlich oder digital ausgestellt werden.
- Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
- Die Meldebestätigung erhalten Sie bei digitaler Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes ebenfalls digital als PDF zum Herunterladen.
- Zuständig: Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaft.