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Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

Thüringen 99036011036000, 99036011036000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036011036000, 99036011036000

Leistungsbezeichnung

Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Fahrzeugpapiere (Synonym), Verlust Zulassungsbescheinigung (Synonym), Diebstahl Zulassungsbescheinigung (Synonym), Verlust ZB I (Synonym), Zulassungsbescheinigung nicht lesbar (Synonym), Fahrzeugschein verloren (Synonym), Beantragung Zulassungsbescheinigung (Synonym), Ersatzdokument Zulassungsbescheinigung (Synonym), Ersatzfahrzeugpapiere (Synonym), Zulassungsbescheinigung verloren (Synonym), Kfz-Zulassung Bescheinigung (Synonym), Bescheinigung Fahrzeugzulassung (Synonym), Unleserlichkeit Zulassungsbescheinigung (Synonym), Ersatzzulassungsbescheinigung (Synonym), Ersatzdokument Fahrzeugschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

Teaser

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Volltext

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als ein Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, der ehemalige Fahrzeugschein. Diese müssen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer daher immer bei der Fahrt mitführen.

Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen bei:

  • Verlust
  • Diebstahl
  • Unleserlichkeit

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I verlieren oder sie zerstört wurde, geben Sie eine Erklärung an Eides statt ab, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.

Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen persönlich zu Ihrer zuständigen Zulassungsstelle gehen. Bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments dürfen Sie mit Ihrem zugelassenen Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
  • bei Verlust: Verlusterklärung mit Versicherung an Eides statt
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

gegebenenfalls:

  • bei Vertretung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • schriftlicher formgebundener Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit der Angabe der Halter- und Fahrzeugdaten
     Der Antrag kann auch erst bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden.
  • gültiger Personalausweis (keine Kopie) des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes
     Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
     Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig.

Zusätzlich bei Beschädigung:

  • Die beschädigte Zulassungsbescheinigung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen. Es wird ein Ersatz ausgestellt.

Zusätzlich bei Verlust:

  • den noch vorhandenen Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein)
  • Versicherung an Eides Statt (eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde ist nicht ausreichend); ggf. Verlusterklärung
     Bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei.
  • Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung (entfällt, wenn die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
  • Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Abgasuntersuchung (entfällt, wenn die erste Abgasuntersuchung noch nicht fällig war sowie bei Fahrzeugen, die nicht der Abgasuntersuchungspflicht unterliegen)
  • Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:                

Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
  • Zulassungsbescheinigung Teil I muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden
  • ein Ersatzdokument muss beantragt werden bei
    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit
  • bei Diebstahl muss zusätzlich Anzeige bei Polizei erfolgen
  • das Auto darf nicht genutzt werden, bis Ersatzdokument ausgestellt ist
  • Ersatz muss persönlich beantragt werden und ist mit Gebühren verbunden
  • zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem beziehungsweise der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden