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Zulassung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen

Thüringen 99118002029001, 99118002029001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118002029001, 99118002029001

Leistungsbezeichnung

Zulassung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Freilandhaltung (Synonym), Extensive Bodenhaltung (Synonym), Gefüttert mit (Synonym), Bäuerliche Freilandhaltung (Synonym), Besondere Haltungsformen (Synonym), Mastgeflügel (Synonym), Hafermastgans (Synonym), unbegrenzter Auslauf (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Verbraucherschutz (118)

Verrichtungskennung

Prüfung (029)

Verrichtungsdetail

von Geflügelfleisch und Eiern

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Verbraucherschutz (1150300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Teaser

Für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Volltext

Wenn Sie Geflügel aus besonderen Haltungsformen erzeugen möchten, dann benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Bedingungen hierfür einhalten.

Besondere Haltungsformen sind

  • extensive Bodenhaltung,
  • Freilandhaltung,
  • bäuerliche Freilandhaltung sowie
  • bäuerliche Freilandhaltung – unbegrenzter Auslauf.

Die Erlaubnis benötigen Sie auch, wenn Sie die Art der Fütterung angeben wollen.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise über die Einhaltung der jeweiligen Bedingungen

Voraussetzungen

  • beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung
  • Einhaltung der Bedingungen entsprechend der Haltungsform und der Geflügelart und –rasse hinsichtlich
    • Futterbestandteile,
    • Besatzdichte,
    • Schlachtalter und Mastdauer,
    • Zugang zu Auslauf,
    • Größe und Beschaffenheit des Auslaufs,
    • Beschaffenheit der Stallausgänge,
    • Nutzfläche des Stalls und der Produktionsstätten, Stallkapazität sowie
    • Sitzstangen.

Kosten

Die Zulassung bzw. Änderung der Zulassung ist nach Nr. 5.4.6 der Anlage zu § 1 Absatz 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) kostenpflichtig.

Es fallen abhängig vom Bearbeitungsaufwand Kosten in Höhe von 225,- bis 658,- € an.

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags
  • ggf. Rückfragen der Behörde  
  • Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
  • Erteilung der Zulassung per schriftlichem Bescheid

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen eines Antrags und vollständigem Nachweis der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 bis 3 Wochen.

Frist

  • Erteilung der Zulassung vor Verwendung des jeweiligen Begriffs

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.

Kurztext

  • Wenn Sie Geflügel aus besonderen Haltungsformen erzeugen möchten, dann benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Bedingungen hierfür einhalten.
  • Es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Es fallen Kosten an.
  • Zuständig: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Formulare

nicht vorhanden