Wahlhelfer werden
Inhalt
Begriffe im Kontext
Beisitzer (Synonym), Wahlvorsteher (Synonym), Beisitzerin (Synonym), Wahlvorsteherin (Synonym), Wahlhandlung (Synonym), Wahlvorstand (Synonym), Wahlbezirk (Synonym), Wahlergebnis (Synonym)
Fachlich freigegeben am
28.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
- Wahlhelfer Verpflichtung
- Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
- Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.