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Rechtsanwalt - Zulassung

Thüringen 99082002001000, 99082002001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99082002001000, 99082002001000

Leistungsbezeichnung

Rechtsanwalt - Zulassung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Rechtsanwalt (Synonym), Berufsrecht (Synonym), Anwältin (Synonym), Jurist (Synonym), Rechtsanwaltskammer (Synonym), Advokat (Synonym), Rechtsanwältin (Synonym), Bundesrechtsanwaltsordnung (Synonym), Anwalt (Synonym), Juristin (Synonym), Rechtsanwaltschaft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Rechtspflege (082)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.07.2019

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)

Teaser

Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt arbeiten möchten, dann müssen Sie hierfür die Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen beantragen.

Volltext

Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.

Voraussetzungen:

  • Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt oder
  • Sie erfüllen die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) oder
  • Sie haben die Eignungsprüfung nach diesem Gesetz bestanden.

Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde.
Diese darf erst ausgehändigt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

  • vereidigt ist und
  • den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt hat.

Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gemäß § 3 der Satzung der Rechtsanwaltskammer Thüringen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren wird eine Gebühr von 400,00 Euro erhoben.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann in jedem deutschen Land beantragt werden, auch wenn die Befähigung zum Richteramt in einem anderen deutschen Land erlangt wurde.

Rechtsbehelf

Zuständig für den Erlass eines Widerspruchsbescheids ist die Rechtsanwaltskammer selbst als Selbstverwaltungsbehörde.
Für die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten ist im ersten Rechtszug der beim Oberlandesgericht gebildete Anwaltsgerichtshof zuständig.

Kurztext

  • Zur Ausübung der Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt muss die Zulassung beantragt werden.
  • Die fachlichen Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden.
  • zuständig: Rechtsanwaltskammer Thüringen

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer Thüringen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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