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Handwerk: Schlichtungsstelle

Thüringen 99058015153000, 99058015153000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058015153000, 99058015153000

Leistungsbezeichnung

Handwerk: Schlichtungsstelle

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Streitfälle Handwerksleistung (Synonym), Vermittlungsstelle (Synonym), Handwerkskammer (Synonym), Vermittlung (Synonym), HWK (Synonym), gütliche Einigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Handwerk (058)

Verrichtungskennung

Einrichtung (153)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Beschwerden und Petitionen (2140200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.09.2019

Fachlich freigegeben durch

Handwerkskammer  Erfurt

Teaser

Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und Auftraggebern kann von beiden Seiten die Vermittlungsstelle in Anspruch genommen werden.

Volltext

Um gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Handwerksbetrieb und Auftraggeber (Verbraucher gemäß § 13 BGB) zu vermeiden, gibt es bei den Handwerkskammern Schlichtungsstellen. Diese vermitteln bei Streitigkeiten aus Werksverträgen zwischen dem Inhaber eines Handwerksbetriebes und dem Auftraggeber. Die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern können sowohl von Auftraggebern (Verbraucher gemäß § 13 BGB) als auch von Handwerksbetrieben angerufen werden!

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es wird darauf hingewiesen, dass durch dieses Verfahren weder Gewährleistungs- noch Verjährungsfristen unterbrochen oder gehemmt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es ist der Antrag / Beschwerdeschreiben und der erforderliche Schriftverkehr in Kopie einzureichen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Um gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Handwerksbetrieb und Auftraggeber zu vermeiden, gibt es bei den Handwerkskammern Schlichtungsstellen.
  • Diese vermitteln bei Streitigkeiten aus Werksverträgen zwischen dem Inhaber eines Handwerksbetriebes und dem Auftraggeber.
  • Die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern können sowohl von Auftraggebern als auch von Handwerksbetrieben angerufen werden.
  • Das Schlichtungsverfahren verläuft ausschließlich schriftlich.
  • Zuständig: die Rechtsabteilung der zuständigen Handwerkskammer (HWK Erfurt, HWK für Ostthüringen, HWK für Südthüringen).

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Rechtsabteilung Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Nach schriftlicher oder telefonischer Kontaktaufnahme mit der zuständigen Handwerkskammer erfolgt die Zusendung des Antragsformulars.