Handwerk: Schlichtungsstelle
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Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und Auftraggebern kann von beiden Seiten die Vermittlungsstelle in Anspruch genommen werden.
Um gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Handwerksbetrieb und Auftraggeber (Verbraucher gemäß § 13 BGB) zu vermeiden, gibt es bei den Handwerkskammern Schlichtungsstellen. Diese vermitteln bei Streitigkeiten aus Werksverträgen zwischen dem Inhaber eines Handwerksbetriebes und dem Auftraggeber. Die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern können sowohl von Auftraggebern (Verbraucher gemäß § 13 BGB) als auch von Handwerksbetrieben angerufen werden!
Es wird darauf hingewiesen, dass durch dieses Verfahren weder Gewährleistungs- noch Verjährungsfristen unterbrochen oder gehemmt werden.
Es ist der Antrag / Beschwerdeschreiben und der erforderliche Schriftverkehr in Kopie einzureichen.
- Um gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Handwerksbetrieb und Auftraggeber zu vermeiden, gibt es bei den Handwerkskammern Schlichtungsstellen.
- Diese vermitteln bei Streitigkeiten aus Werksverträgen zwischen dem Inhaber eines Handwerksbetriebes und dem Auftraggeber.
- Die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern können sowohl von Auftraggebern als auch von Handwerksbetrieben angerufen werden.
- Das Schlichtungsverfahren verläuft ausschließlich schriftlich.
- Zuständig: die Rechtsabteilung der zuständigen Handwerkskammer (HWK Erfurt, HWK für Ostthüringen, HWK für Südthüringen).
Nach schriftlicher oder telefonischer Kontaktaufnahme mit der zuständigen Handwerkskammer erfolgt die Zusendung des Antragsformulars.