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Rechtsanwalt Europäisch - Zulassung

Thüringen 99082009007000, 99082009007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99082009007000, 99082009007000

Leistungsbezeichnung

Rechtsanwalt Europäisch - Zulassung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Rechtsanwältin (Synonym), Jurist (Synonym), Juristin (Synonym), Rechtsanwalt (Synonym), Anwalt (Synonym), EU-Anwältin (Synonym), Anwältin (Synonym), Kanzleisitz (Synonym), EU-Anwalt (Synonym), Rechtsanwaltskammer (Synonym), Rechtsanwaltschaft (Synonym), Advokat (Synonym), Berufsrecht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Rechtspflege (082)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.07.2019

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)

Teaser

Als europäische/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden.

Volltext

Wenn Sie eine mindestens dreijährige effektive und regelmäßige Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts einschließlich des Gemeinschaftsrechts, gemäß § 12 EuRAG, nachweisen können, werden Sie nach den Vorschriften der §§ 6 bis 42 der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit,
  • Nachweis der Tätigkeit gemäß § 12 EuRAG,
  • aktuelle Bestätigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu diesem Beruf (diese Bescheinigung darf zum Zeitpunkt ihrer Vorlage nicht älter als 3 Monate sein),
  • aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,
  • Überweisung der Verwaltungsgebühr.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gemäß § 3 der Satzung der Rechtsanwaltskammer Thüringen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren wird eine Gebühr von 400,00 Euro erhoben.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wer mindestens drei Jahre effektiv und regelmäßig als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland tätig war, sich dabei im deutschen Recht jedoch nur für kürzere Zeit betätigt hat, kann nach den Vorschriften der §§ 6 bis 36 der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden, wenn er seine Fähigkeit, die Tätigkeit weiter auszuüben, gemäß §§ 14 und 15 EuRAG nachweist.

Rechtsbehelf

Zuständig für den Erlass eines Widerspruchsbescheids ist die Rechtsanwaltskammer selbst als Selbstverwaltungsbehörde.
Für die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten ist im ersten Rechtszug der beim Oberlandesgericht gebildete Anwaltsgerichtshof zuständig.

Kurztext

  • Europäische Rechtsanwälte/innen können, wenn Sie eine mindestens dreijährige effektive und regelmäßige Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts einschließlich des Gemeinschaftsrechts nachweisen können, zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden.
  • Antrag muss gestellt werden und Nachweise zur Erfüllung der Voraussetzungen müssen eingereicht werden.
  • Zuständig: Rechtsanwaltskammer Thüringen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die

Rechtsanwaltskammer Thüringen
Bahnhofstraße 46/47
99084 Erfurt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden