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Berufskraftfahrer Aus- und Fortbildungsstelle - Anerkennung beantragen

Thüringen 99105014016000, 99105014016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99105014016000, 99105014016000

Leistungsbezeichnung

Berufskraftfahrer Aus- und Fortbildungsstelle - Anerkennung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

BKrFQG (Synonym), Aus- und Weiterbildung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenpersonenverkehr (105)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation bzw. Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein. Für die Anerkennung wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Volltext

Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.

Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation bzw. Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Ausbildern
  • Nachweis geeigneter Unterrichtsräume und Lehrmittel sowohl für die praktische als auch für die theoretische Ausbildung,
  • Gewährleistung einer fortlaufenden Fortbildung des Lehrpersonals,
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind die zur Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen beizufügen, insbesondere

  • das Ausbildungsprogramm, in dem die unterrichteten Themengebiete auf der Grundlage der in Anlage 1 zur Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes aufgeführten Kenntnisbereiche sowie die geplante Durchführung des Unterrichts und die Unterrichtsmethoden näher darzustellen sind,
  • Nachweise über die Zahl, die Qualifikationen und die Tätigkeitsbereiche der Ausbilder, einschließlich eines Nachweises über ihre didaktischen und pädagogischen Kenntnisse,
  • Angaben zu den Unterrichtsräumen, zu den Lehrmitteln, zu den für die praktische Ausbildung bereitgestellten Unterrichtsmitteln sowie zu den eingesetzten Ausbildungsfahrzeugen und
  • die vorgesehene maximale Teilnehmerzahl für den jeweiligen Unterrichtsraum.

Für Ausbilder im praktischen Teil muss eine Berufserfahrung als

  • 1. Berufskraftfahrer,
  • 2. Fachkraft im Fahrbetrieb,
  • 3. Kraftverkehrsmeister oder
  • 4. Meister für Kraftverkehr

oder eine entsprechende Fahrerfahrung, insbesondere als Fahrlehrer für Lastkraftwagen oder Busse, nachgewiesen werden.

Vor Antragstellung empfehlen wir eine Abstimmung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt (Referat 520).

Sie müssen einen Antrag in schriftlicher oder in elektronischer Form stellen, wobei Sie für jeden Veranstaltungsort eine einzelne Anerkennung benötigen. Die Anerkennung kann (bei gleichzeitiger Beantragung) auch für mehrere Veranstaltungsorte mit einem Bescheid erfolgen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Geb.-Nr.: 345 (51,10 – 511,00 Euro je Entscheidung) erhoben.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen erhalten Sie in den Anwendungshinweisen zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht, veröffentlicht auf der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr.

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Kurztext

Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung müssen vom Thüringer Landesverwaltungsamt (Referat 520) anerkannt sein.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt

Formulare

Die Antragstellung erfolgt in Thüringen im elektronischen Antragsverfahren ThAVEL.