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Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis beantragen

Thüringen 99050011005000, 99050011005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050011005000, 99050011005000

Leistungsbezeichnung

Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gesundheitsberuf (Synonym), Pflegeberuf (Synonym), Berufsbezeichnung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Handlungsgrundlage

Das Berufsgesetz des jeweiligen Gesundheitsfachberufes

Teaser

Sie benötigen eine Erlaubnis, um die Berufsbezeichnung einiger Gesundheitsfachberufe führen zu dürfen. Diese können Sie beantragen.

Volltext

Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

  • Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Medizinische Technologin oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, Radiologie oder Funktionsdiagnostik
  • Pharmazeutisch-Technische Assistentin oder Pharmazeutisch-Technischer Assistent
  • Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter
  • Logopädin oder Logopäde
  • Hebamme
  • Diätassistentin oder Diätassistent
  • Orthoptistin oder Orthoptist
  • Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
  • Ergotherapeutin oder Ergotherapeut
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister
  • Podologin oder Podologe
  • Altenpflegerin oder Altenpfleger
  • Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent/ Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent
  • Alten- oder Krankenpflegehelferin oder Alten- oder Krankenpflegehelfer

Erforderliche Unterlagen

  • persönlicher Antrag
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
  • ärztliche Bescheinigung
  • Führungszeugnis, Belegart 0
  • Geburts- oder Heiratsurkunde

Voraussetzungen

Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Freistaat Thüringen bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.

Kosten

Bei Erteilung der Erlaubnis fallen Gebühren von 80,00 Euro an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Bei Ablehnung des Antrages auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs.

Kurztext

  • Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis
  • Antrag notwendig, um Berufsbezeichnung in Gesundheitsfachberufen zu führen
  • Ausbildung muss abgeleistet und bestanden sein
  • gesundheitliche Eignung notwendig
  • Bei Erteilung der Erlaubnis fallen Gebühren von 80,00 Euro an.
  • zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 720.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 720.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt

Formulare

Weitere Informationen, Formulare und Anträge zu den Berufen des Gesundheitswesens finden Sie im Internetangebot des Thüringer Landesverwaltungsamts (TLVwA).