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Alten-/Pflegeheim: Betrieb - Anzeige

Thüringen 99106002007000, 99106002007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99106002007000, 99106002007000

Leistungsbezeichnung

Alten-/Pflegeheim: Betrieb - Anzeige

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zulassung zur Pflege (Synonym), Erlaubnis für Pflegeeinrichtungen (Synonym), Zulassung durch Versorgungsvertrag (Synonym), Zulassung für Pflegeeinrichtungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Pflegeversicherung (106)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie ein Alten-/Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
  • Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen.
  • Ihre Pflegeeinrichtung muss

             o wirtschaftlich arbeiten,
             o unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
             o geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
             o in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anzeige spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Pflegeeinrichtungen Zulassung
  • Wer ein Alten-/Pflegeheim betreiben will, muss dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.
  • Zuständig ist die Heimaufsichtsbehörde. Auskünfte erteilt die Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständige Heimaufsichtsbehörde. Auskünfte erteilt die Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden