Alten-/Pflegeheim: Betrieb - Anzeige
Inhalt
Begriffe im Kontext
Zulassung zur Pflege (Synonym), Erlaubnis für Pflegeeinrichtungen (Synonym), Zulassung durch Versorgungsvertrag (Synonym), Zulassung für Pflegeeinrichtungen (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie ein Alten-/Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.
- Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
- Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen.
- Ihre Pflegeeinrichtung muss
o wirtschaftlich arbeiten,
o unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
o geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
o in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.
- Pflegeeinrichtungen Zulassung
- Wer ein Alten-/Pflegeheim betreiben will, muss dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.
- Zuständig ist die Heimaufsichtsbehörde. Auskünfte erteilt die Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Wenden Sie sich an die zuständige Heimaufsichtsbehörde. Auskünfte erteilt die Stadt- bzw. Kreisverwaltung.