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Allgemeiner Sozialer Dienst

Thüringen 99069001175000, 99069001175000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99069001175000, 99069001175000

Leistungsbezeichnung

Allgemeiner Sozialer Dienst

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jugendschutz (069)

Verrichtungskennung

Unterbreitung (175)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes werden Maßnahmen angeboten, die dazu dienen diese vor Gefahren zu schützen.

Volltext

Der Allgemeine Soziale Dienst (kurz ASD; teilweise auch als Kommunaler Sozialdienst, kurz KSD, oder als Fachdienst bezeichnet) versteht sich als ganzheitlicher Basisdienst, insbesondere für Maßnahmen und Leistungen der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene.

In einigen Kommunen kann der Allgemeine Soziale Dienst auch Ansprechpartner für Leistungen und Fragen im Zusammenhang mit der Sozialhilfe bzw. sozialen Sicherung, der Senioren- oder Behindertenhilfe sein. Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern steht er - zielgruppen- und/ oder ämterübergreifend - vielfach als erster Ansprechpartner in sozialen Fragen zur Verfügung.

Die Aufgabenzuschnitte und die Organisation des Allgemeinen Sozialen Dienstes variiert in den einzelnen Kommunen zum Teil erheblich. Innerhalb des ASD/ KSD können auch bestimmte Aufgaben als Spezialdienste organisiert sein.

Zum Aufgabenprofil eines ASD gehören in der Regel:

  • die Beratung zu Maßnahmen und Leistungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII)
  • Beratung zu Erziehungs- und Familienfragen und zu allgemeinen Fragen der Förderung der Erziehung in der Familie
  • Beratung bei Trennung und Scheidung und zu Fragen des Sorge- und Umgangsrechts
  • Beratung für Eltern mit Kindern, Jugendlichen oder Heranwachsenden in allen erzieherischen Fragen (Hilfen zur Erziehung)
  • Beratung und Unterstützung von jungen Volljährigen
  • Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • das Pflegekinderwesen
  • Maßnahmen des Kinderschutzes
  • Kriseninterventionen

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Beratung durch den ASD ist in jedem Fall kostenfrei.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Unterbreitung
  • Der Allgemeine Soziale Dienst versteht sich als ganzheitlicher Basisdienst, insbesondere für Maßnahmen und Leistungen der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene.
  • Für die Beratung ist kein Antrag notwendig.
  • Die Beratung ist kostenfrei.
  • Zuständigkeit: Der Allgemeine Soziale Dienst kann dem Jugend- oder Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zugeordnet oder als eigenständiger Dienst in der Kommunalverwaltung organisiert sein. Ungeachtet seiner Verwaltungsorganisation untersteht er stets dem Jugendamt, soweit er Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt.

Ansprechpunkt

Der Allgemeine Soziale Dienst kann dem Jugend- oder Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zugeordnet oder als eigenständiger Dienst in der Kommunalverwaltung organisiert sein. Ungeachtet seiner Verwaltungsorganisation untersteht er stets dem Jugendamt, soweit er Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die Beratung durch den ASD bedarf keines Antrages.

Für bestimmte Leistungen - insbesondere im Zusammenhang mit Leistungen der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen – ist in der Regel ein Antrag erforderlich. Über Anträge und Kosten informiert der ASD die Bürger und Bürgerinnen umfassend.

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