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Unternehmenskarte erstmalig beantragen

Thüringen 99108056001000, 99108056001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108056001000, 99108056001000

Leistungsbezeichnung

Unternehmenskarte erstmalig beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Digitales Kontrollgerät (Synonym), Fahrtenschreiberkarte (Synonym), Kontrollgerätekarte (Synonym), Kraftfahrt-Bundesamt (Synonym), Sozialvorschriften Digitales Kontrollgerät (Synonym), Tachograf (Synonym), Unternehmerkarte (Synonym), Tachograph (Synonym), Sozialvorschriften (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Sie benötigen erstmalig eine Unternehmenskarte? Dann müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Eine Unternehmenskarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person beantragen. Sie benötigen immer dann eine Unternehmenskarte, wenn Sie Fahrzeuge einsetzen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte oder Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen.

Weiterhin sind Sie dafür verantwortlich, dass die ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern regelmäßig gespeichert werden. Auf Verlangen müssen Sie diese den Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.

Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt.

Sie können mehrere dieser Karten für Ihr Unternehmen beantragen. Die Anzahl ist je Kartennummernserie auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt. Benötigen Sie darüber hinaus mehr Unternehmenskarten, müssen Sie einen neuen Antragsprozess starten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Unternehmenskarte
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz, gesetzlichen Vertreter des Unternehmens

Voraussetzungen

Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 34€

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
  • Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt. Parallel erhalten Sie den Verwaltungskostenbescheid vom TLV.
  • Wenn Sie die Unternehmenskarte online beantragen wollen:
    • Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen beim Online-Service (bitte Bezeichnung eintragen) ein und bezahlen Sie die Verwaltungskosten.
    • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Bezahlung geprüft. Die Karte wird beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
    • Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 5 Jahr(e)
Wenn Sie zum ersten Mal eine Unternehmenskarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten. Die Unternehmenskarte gilt 5 Jahre.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Kurztext

  • Unternehmenskarte Erteilung
  • Antrag kann gestellt werden von
    • Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
    • vertretungsbefugter oder bevollmächtigter Person
  • Unternehmen, deren Fahrpersonal gewerbliche Güter oder Personen befördern (also gewerblichen Güterkraftverkehr ausübt), benötigen in der Regel eine Unternehmenskarte
  • Unternehmerin oder Unternehmer ist für ordnungsgemäße Verwendung der Unternehmenskarte verantwortlich
  • Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt
  • Es können mehrere Karten für ein Unternehmen beantragt werden:
    • Je Kartennummernserie ist die Anzahl der Unternehmenskarten pro Unternehmen auf maximal 62 begrenzt.
    • Benötigt das Unternehmen darüber hinaus weitere Unternehmenskarten, muss ein neues Antragsverfahren gestartet werden.
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere – Hier Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich direkt an die nebenstehend benannte zuständige Stelle des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden