Außerschulische Jugendbildung: Förderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Kinderbetreuung (1020200)
- Berufsausbildung (1030200)
- Engagement und Beteiligung (1100100)
Fachlich freigegeben am
20.12.2012
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern außerschulische Jugendbildung, um junge Menschen in die Lage zu versetzen, sich selbst, ihre persönlichen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen zu erkennen, sich damit auseinanderzusetzen und an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben und mitzuwirken. Außerschulische Jugendbildung unterstützt Bildungsprozesse und fördert die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen durch den Erwerb sozialer Kompetenzen.
Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der Maßnahme gewährt.