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Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

Rheinland-Pfalz 99025004057000, 99025004057000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99025004057000, 99025004057000

Leistungsbezeichnung

Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

Leistungsbezeichnung II

Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Gaststätten (Synonym), Speisewirtschaften (Synonym), Schaustellungen (Synonym), Veranstaltungen (Synonym), Lärm (Synonym), Musikaufführungen (Synonym), Kneipen (Synonym), Außengastronomie (Synonym), Gastronomie (Synonym), Schankwirtschaften (Synonym), Gaststättenrecht (Synonym), Restaurant (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gaststätten (025)

Verrichtungskennung

Verkürzung (057)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Teaser

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen.

Volltext

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.

Erforderliche Unterlagen

Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

Voraussetzungen

Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

Kosten

45,00 Euro

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

  • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen. 
  • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

Frist

Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Sperrzeit Verkürzung
  • In einigen Ländern gibt es Regelungen zur Sperrzeit in der Gastronomie und für öffentliche Veranstaltungen, wie Volksfeste und Musikaufführungen.
  • Auf Antrag kann diese Sperrzeit verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.
  • In der Regel muss für die Antragsstellung ein öffentliches Bedürfnis begründet werden.
  • Zuständig: Fachamt Verbraucherschutz

Ansprechpunkt

In Rheinland-Pfalz sind die örtlichen Gewerbeämter zuständig.

Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden