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Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung

Rheinland-Pfalz 99050044007000, 99050044007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050044007000, 99050044007000

Leistungsbezeichnung

Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie gewerblich

  • Affen und Halbaffen sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse, 
  • Nutz- und Zuchtgeflügel (einschließlich Eintagsküken) in Sendungen von mehr als 19 Tieren, ausgenommen Geflügel zur Aufstockung von Wildbeständen, 
  • Bruteier in Sendungen von mehr als 19 Stück, 
  • Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen, oder
  • Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen

in andere EU-Staaten verbringen wollen oder ein Viehhandelsunternehmen, einen Händlerstall oder eine Sammelstelle für Nutztiere betreiben wollen, benötigt Ihr Betrieb eine behördliche Zulassung.

Voraussetzung: Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist sichergestellt.

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Behörde die vorzulegenden Informationen und Unterlagen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Zulassung/Registrierung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz 37,00 € bis 131,00 €).

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt der zuständige Kreisverwaltung, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Anträge auf Zulassung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.