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Berufskraftfahrerqualifikation - Zertifizierung anerkannter Ausbildungsstätten

Rheinland-Pfalz 99105014016000, 99105014016000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99105014016000, 99105014016000

Leistungsbezeichnung

Berufskraftfahrerqualifikation - Zertifizierung anerkannter Ausbildungsstätten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Fahrerlaubnis (Synonym), Berufskraftfahrerweiterbildung (Synonym), Weiterbildung (Synonym), Fortbildung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenpersonenverkehr (105)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

01.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Teaser

Um Berufskraftfahrer zu werden, müssen Sie Ihre Ausbildung bei einer geeigneten Ausbildungsstätte absolvieren.

Volltext

Ausbildungsstätten für die Qualifikation sind:

die Betriebe, die nach der von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt werden müssen, das können beispielsweise sein:

  • Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
  • Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zu einem vergleichbaren staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anbieten
    Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/-in oder Fachkraft im Fahrbetrieb anbieten (staatlich anerkannte Ausbildungsstätten)
  • Sonstige Ausbildungsstätten

Erforderliche Unterlagen

Fahrschulen haben sich wegen einer Anerkennung bis zum 02.12.2022 an die für die Anerkennung von Fahrschulen zuständigen Fahrschulbehörden der verbandsfreien Gemeinden, der Verbandsgemeinden sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung zu wenden.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebührentatbestände in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Anerkennung von Ausbildungsstätten
Rahmengebühr in Höhe von 51,10 bis 511 Euro Gebühren-Nr. 345

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Außenstelle Trier und die für die Anerkennung von Fahrschulen zuständigen Fahrschulbehörden der verbandsfreien Gemeinden, der Verbandsgemeinden sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

Zuständige Stelle

Formulare

Anträge im Merkblatt für die Anerkennung als Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung finden Sie auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz.