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Wohnraumförderung: Wohngruppen und Wohngemeinschaften

Rheinland-Pfalz 99148231017002, 99148231017002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148231017002, 99148231017002

Leistungsbezeichnung

Wohnraumförderung: Wohngruppen und Wohngemeinschaften

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Städtebauförderung (Synonym), Wohnungsbauförderung (Synonym), Immobilien (Synonym), Wohnbauförderung (Synonym), Mietwohnungsbau (Synonym), bauen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (148)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

Verrichtungsdetail

Mietwohnraum für Gemeinschaftswohnungen

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (2060600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Gemeinschaftliches Wohnen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Es gilt daher neue Wohnformen, möglichst in barrierefreien Wohnungen, zu unterstützen. 
 

Das selbstbestimmte Wohnen hat für die meisten Menschen nach wie vor oberste Priorität – nicht nur für ältere Menschen mit Pflegebedarf, sondern auch für Menschen mit Behinderung. 
 

Mit der Förderung von Wohngruppen soll älteren Menschen mit Pflegebedarf, pflegebedürftigen volljährigen Menschen sowie volljährigen Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Wohnen und Leben ermöglicht werden. 

Das Darlehensangebot richtet sich an Investoren, die Gemeinschaftswohnungen für ambulant betreute Wohngruppen schaffen.  
 

Unter Aufgabe der strikten Bindung an Wohngruppen nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) wurde das Förderprogramm ergänzt. 

Mit der Förderung von Wohngemeinschaften wird der Bau von Gemeinschaftswohnungen für ältere Menschen, Auszubildende und Studierende finanziell unterstützt.

Die Empfängerin oder der Empfänger der Fördergelder verpflichtet sich, nur an Haushalte, die die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten, zu vermieten und nicht mehr als die in der Verwaltungsvorschrift geregelte Höchstmiete zu nehmen, die regelmäßig unterhalb des Marktmietenniveaus liegt.

Hinweis:

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Für bestimmte ISB-Förderprogramme (Förderdarlehen) werden neben zinsgünstigen Darlehen auch einmalige Tilgungszuschüsse gewährt. Tilgungszuschüsse werden etwa beim Bau bzw. Erwerb oder der Modernisierung von selbst genutzten Wohnraum oder Mietwohnraum bereitgestellt.

Durch Tilgungszuschüsse werden die Förderdarlehen im Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung reduziert, so dass Zinsen und Tilgung nur von dem verringerten Betrag zu leisten sind.

Die Tilgungszuschüsse betragen je nach Art des Darlehens zwischen 5 % und 50 % der ISB-Darlehen.

Der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses ist zusammen mit dem Antrag für das ISB-Darlehen zu stellen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden