Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Gebühreneinzugszentrale (GEZ) (Synonym), Gebühren (Synonym), Rundfunkgebühren (Synonym), Radio (Synonym), Fernseher (Synonym), GEZ (Synonym)
- Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet
Fachlich freigegeben am
17.04.2019
Fachlich freigegeben durch
StK
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden.
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.