Altersteilzeit Förderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Teilzeitarbeit (Synonym), Altersteilzeit (Synonym), Altersrente (Synonym), Arbeit (Synonym), Arbeitszeit (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie können mit Ihrem Arbeitgeber Arbeitnehmer aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Dies basiert jedoch auf Freiwilligkeit.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.
Die im Rahmen von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.