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Betreuungsverein Anerkennung beantragen

Rheinland-Pfalz 99602007016000, 99602007016000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99602007016000, 99602007016000

Leistungsbezeichnung

Betreuungsverein Anerkennung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Amtsbetreuer (Synonym), Vormund (Synonym), Amtsbetreuung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Engagement und Beteiligung (individuell, 247228784)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.05.2018

Fachlich freigegeben durch

JM

Teaser

Sie wollen einen Betreuungsverein betreiben? Dann müssen Sie diesen anerkennen lassen.

Volltext

Wenn Sie einen Betreuungsverein betreiben wollen, dessen Mitarbeiter Menschen aufgrund gerichtlicher Anordnung betreuen und rechtlich vertreten, benötigen dieser Verein eine staatliche Anerkennung.

Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er

  • eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese im Rahmen ihrer Tätigkeit anderen zufügen könnten, angemessen versichern wird,
  • sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht, diese in ihre Aufgaben einführt, sie fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben berät und unterstützt,
  • planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert und
  • einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht.

Darüber hinaus muss der Verein von Personen geleitet werden, die nach ihrer Persönlichkeit, Ausbildung oder Berufserfahrung hierzu geeignet sind, und die in keinem Abhängigkeitsverhältnis und in keiner anderen engen Beziehung zu einer Einrichtung stehen, in der durch den Verein oder Mitglieder des Vereins betreute Menschen untergebracht sind.

Die Anerkennung gilt für das jeweilige Land; sie kann auf einzelne Landesteile beschränkt werden. Sie ist widerruflich und kann unter Auflagen erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Vereinssatzung,
  • Versicherungsnachweis,
  • Gemeinnützigkeitsbescheinigung,
  • Nachweis über Anzahl, Ausbildung und Berufsweg oder sonstige Befähigungen der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Ein rechtsfähiger Betreuungsverein benötigt eine staatliche Anerkennung.

Ansprechpunkt

An das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als überörtliche Betreuungsbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden