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Hundeangriff Meldung

Rheinland-Pfalz 99089022176000, 99089022176000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089022176000, 99089022176000

Leistungsbezeichnung

Hundeangriff Meldung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Angriff durch Hund (Synonym), Biss (Synonym), Anspringen (Synonym), Hundebiss (Synonym), Hundeangriff (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Verfolgung (176)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)
  • Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (1150200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bei einem Hundebeissvorfall ist zu unterscheiden, ob der Hund selbst attackiert oder ein Mensch von einem Hund gebissen wurde. In beiden Fällen ist eine Anzeige über den Hundebiss bzw.- angriff bei den zuständigen Ordnungsämtern der Geschädigten oder Polizei notwendig.

Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

  • Anruf bei der Leitstelle des Kommunalen Vollzugsdienst des Ordnungsamtes
  • Meldung, wo und wann der Angriff des Hundes gesehen wurde
  • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls vorhanden/bekannt)
  • Hinweis zum Tathergang und zu möglichen Zeugen machen
  • Sofern das Ordnungsamt nicht erreichbar ist,ist die Polizei informieren

Bearbeitungsdauer

Sofort

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter in Ihrer Gemeinde, Kreisstadt und kreisfreien Stadt oder an die Polizei.

Formulare

nicht vorhanden

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