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Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung

Rheinland-Pfalz 99003009012002, 99003009012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003009012002, 99003009012002

Leistungsbezeichnung

Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Vogel (Synonym), Fische (Synonym), Amphibien (Synonym), Weichtiere (Synonym), Reptilien (Synonym), Nicht-EU (Synonym), Gewerbe (Synonym), Spinnentiere (Synonym), Insekten (Synonym), Vögel (Synonym), Säugetiere (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

für Tiere

SDG Informationsbereiche

  • Mitnahme von Tieren, Pflanzen, Alkohol, Tabak, Zigaretten und anderen Waren bei Reisen in der Union

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.01.2019

Fachlich freigegeben durch

MUEEF

Handlungsgrundlage

Es gelten zudem Regelungen und Vorschriften der Bestimmungsländer.

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Tiere müssen für die Ausfuhr in Nicht-EU-Länder grundsätzlich bestimmte Anforderungen des Bestimmungslands erfüllen und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Ausfuhr von einem amtlichen Tierarzt bzw. Amtstierarzt bestätigt wird.

Dies betrifft insbesondere Säugetiere, Vögel, Fische, aber zum Teil auch Amphibien, Reptilien, Insekten, Spinnentiere, Weichtiere u. a. Tiere.

Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht ausgeführt werden.

Entsprechendes  gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Erforderliche Unterlagen

Die jeweilig erforderlichen Gesundheitszertifikate sind von dem Bestimmungsland abhängig und sind ggf. bei der Botschaft oder Behörden desselben zu erfragen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebührenhöhe ist je nach Einzelfall sehr unterschiedlich.

Verfahrensablauf

Zunächst sind die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr zu klären.

Dann sind die Tiere für die Ausfuhr zu untersuchen und eine Gesundheitsbescheinigung ist auszustellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer sind je nach Einzelfall sehr unterschiedlich.

Frist

Eventuell einzuhaltende Fristen sind von den Anforderungen des Bestimmungslandes, insbesondere von den zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen, abhängig und können in Abhängigkeit von der Tierart und dem Zielland sehr unterschiedlich sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Tiere müssen für die Ausfuhr in Nicht-EU-Länder grundsätzlich bestimmte Anforderungen des Bestimmungslands erfüllen und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein.

Ansprechpunkt

Auskünfte über die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr können von der Botschaft oder von Behörden des Bestimmungslandes eingeholt werden.

Für die Untersuchung von Tieren und für die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises, in dessen Dienstbezirk Sie Ihren Betriebssitz haben.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden