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Amtsblatt veröffentlichen

Rheinland-Pfalz 99094003140000, 99094003140000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99094003140000, 99094003140000

Leistungsbezeichnung

Amtsblatt veröffentlichen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

öffentliche Bekanntmachung (Synonym), Rechtsverordnung (Synonym), Verordnungsblatt (Synonym), Veröffentlichung (Synonym), Amtsblatt (Synonym), Information (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Rechtsdienstleistungen (094)

Verrichtungskennung

Veröffentlichung (140)

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt.

Volltext

In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.

Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.

Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.

Voraussetzungen

Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Kosten

Gebühr: 55€
Ministerialblatt
Gebühr: 25€
Staatsanzeiger
Gebühr: 32€
Gesetz- und Verordnungsblatt
  • Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an.
  • Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter (Gesetz- und Verordnungsblat, Ministerialblatt, Staatsanzeiger)
    • Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.

Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehbar unter

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Amtsblatt Veröffentlichung
  • Amtliches Veröffentlichungsblatt von Behörden über öffentliche Entscheidungen
  • Vielfach sowohl in digitaler Form als auch in Papierform zugänglich
  • Zuständig: die jeweilige Kommune;
  • Zuständig auf Landesebene: Staatskanzlei für Amtsblätter der Landesregierung (Staatsanzeiger, Gesetz und Verordnungsblatt, Ministerialblatt), Ministerium der Justiz für Justizblatt, Ministerium für Bildung für Amtsblatt des Ministeriums für Bildung

Ansprechpunkt

Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Ursprungsportal