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Lohnsteuer anmelden und bezahlen durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Rheinland-Pfalz 99102051013000, 99102051013000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102051013000, 99102051013000

Leistungsbezeichnung

Lohnsteuer anmelden und bezahlen durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Leistungsbezeichnung II

Lohnsteuer anmelden und bezahlen durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Lohnsteuerkarte (Synonym), Steuerklasse (Synonym), Mitarbeiter (Synonym), ELStAM (Synonym), Lohnsteuer (Synonym), Arbeitnehmer (Synonym), Digitalisierung (Synonym), Freibeträge (Synonym), Arbeitgeber (Synonym), Religion (Synonym), Lohnsteueranmeldung (Synonym), Kinderfreibetrag (Synonym), Kirchensteuer (Synonym), Besteuerungsmerkmale (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Teaser

Sie sind Arbeitgeber und müssen den Lohnsteuerabzug Ihrer Mitarbeiter vollziehen? Dann beachten Sie die Vorschriften um die ELStAM.

Volltext

Als Arbeitgeber müssen Sie bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer für Ihre Arbeitnehmer einbehalten und an das Betriebsstättenfinanzamt abführen. Die Höhe der Lohnsteuer hängt insbesondere von den ELStAM ab. ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Das sind diejenigen individuellen Besteuerungsmerkmale, die Sie als Arbeitgeber zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen und die Ihnen von der Finanzverwaltung elektronisch zum Datenabruf bereitgestellt werden Diese ELStAM sind:

  • die Steuerklasse
  • die Zahl der Kinderfreibeträge,
  • das so genannte Religionsmerkmal, mit dem die Mitgliedschaft zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bescheinigt wird,
  • und etwaige steuerliche Freibeträge.

Erforderliche Unterlagen

Über die im Einzelfall benötigten Unterlagen informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.

Um das System um einen neuen Mitarbeiter zu ergänzen werden folgende Angaben vom Arbeitnehmer benötigt:

  • Geburtsdatum
  • steuerliche Identifikationsnummer
  • Art des Beschäftigungsverhältnisses (Hauptarbeitsverhältnis: Steuerklasse 1 bis 5 oder Nebenarbeitsverhältnis: Steuerklasse 6).

Voraussetzungen

Für die ELStAM benötigen Arbeitgeber ein Organisationszertifikat von "Mein ELSTER" sowie ein Lohnprogramm, welches ELStAM unterstützt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die ELStAM werden zunächst unmittelbar aus den Meldedaten erzeugt, die bei den kommunalen Meldebehörden gespeichert sind. Das betrifft insbesondere die Steuerklasse, die insbesondere davon abhängt, ob der Arbeitnehmer ledig oder verheiratet/verpartnert ist, die Anzahl der Kinderfreibeträge und das Religionsmerkmal.

Auf Antrag des Arbeitnehmers kann das Finanzamt bestimmte weitere individuelle Besteuerungsgrundlagen hinzufügen (z.B. Freibeträge für Werbungskosten) oder verändern (z.B. Steuerklassenwechsel beiderseits berufstätiger Eheleute/Lebenspartner, Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V). Über die beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigten ELStAM wird der Arbeitnehmer in seiner Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber informiert. Bei Unstimmigkeiten oder Fragen zu den gespeicherten ELStAM wenden sich Arbeitnehmer an ihr örtlich zuständiges Finanzamt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Änderungen der ELStAM mit Wirkung für das folgende Kalenderjahr können ab dem 1. November und Änderungen für das laufende Kalenderjahr können bis zum 30. November berücksichtigt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die analoge Lohnsteuerkarte wurde im Jahr 2013 endgültig durch die Datenbank „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“ abgelöst.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Lohnsteuerabzug erfolgt elektronisch mit Hilfe sogenannter Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden