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Schulpflicht Zurückstellung beantragen

Rheinland-Pfalz 99088014134000, 99088014134000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088014134000, 99088014134000

Leistungsbezeichnung

Schulpflicht Zurückstellung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Schulfähigkeit (Synonym), Schule (Synonym), verspätete Einschulung (Synonym), Grundschule (Synonym), Einschulung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Zustimmung (134)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.07.2020

Fachlich freigegeben durch

BM

Teaser

Sie erwarten, dass Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe 1 der Grundschule teilnehmen kann. Dann können Sie an Ihrer Grundschule einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen.

Volltext

Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung vom Schulbesuch ist prinzipiell als Ausnahme anzusehen.

Für Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, kann die Schulleitung den Besuch eines Schulkindergartens anordnen oder den Besuch einer Kindertagesstätte empfehlen.

Eine entsprechende Regelung gibt es für die Anmeldung an Förderschulen. In diesem Fall entscheidet die Schulbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser, schriftlicher Antrag
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung
  • Es fallen keine Gebühren an.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist  in Rheinland-Pfalz zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.
  • Es ist fraglich, ob Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des Schulaufnahmegesprächs mit den Eltern und  Informationen der Kindertagesstätte, wenn  die Eltern der Weitergabe zugestimmt haben, im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.

Frist

Der begründete Antrag kann bei der Schulanmeldung, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt bis spätestens zum 15. Mai des Einschulungsjahres gestellt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch ist möglich.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden