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Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen

Rheinland-Pfalz 99061023221001, 99061023221001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061023221001, 99061023221001

Leistungsbezeichnung

Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen

Leistungsbezeichnung II

Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Hochschule (Synonym), Humanmedizin (Synonym), Universität (Synonym), Approbationsordnung (Synonym), Studienortwechsel (Synonym), Hochschulwechsel (Synonym), Erasmus (Synonym), Medizin (Synonym), Studium (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Entscheidung (221)

Verrichtungsdetail

beim Medizinstudium

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Teaser

Bisher im In- oder Ausland erbrachte Studienzeiten und Studienleistungen können Sie sich hier auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

Volltext

Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.

Erforderliche Unterlagen

Studium im Inland:

  • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

Studium im Ausland:

  • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

Voraussetzungen

  • Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium
  • Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen beim Medizinstudium möglich, wenn:
    • ein Medizinstudium im Ausland betrieben wurde oder
    • ein dem Medizinstudium verwandtes Studium im In-  oder Ausland betrieben wurde
  • zuständig: zuständige Stelle des Landes, in dem der oder die Antragstellende für das Medizinstudium eingeschrieben oder zugelassen ist.
    • Bei Studierenden, die eine Einschreibung oder Zulassung für das Medizinstudium bei einer deutschen Universität noch nicht erlangt haben: zuständige Stelle des Landes, in dem der oder die Antragstellende geboren ist; in allen anderen Fällen (z.B. bei Geburt im Ausland) ist die zuständige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden