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Berufsausübungsgesellschaft anerkennen

Rheinland-Pfalz 99135006016000, 99135006016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135006016000, 99135006016000

Leistungsbezeichnung

Berufsausübungsgesellschaft anerkennen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anerkennungsverfahren (Synonym), Anerkennung (Synonym), Steuerberatungsgesellschaft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Weiterbildung (1040100)
  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

30.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Teaser

Sie wollen eine Berufsausübungsgesellschaften gründen? Informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen.

Volltext

Berufsausübungsgesellschaften leisten geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen. Um eine Berufsausübungsgesellschaft zu gründen, benötigt die Gesellschaft die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft.
  • Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung.
  • Nachweis über die Zahlung der für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft zu zahlenden Gebühr.
  • Vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
  • Nur bei Bedarf: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für besonders befähigte Personen gemäß dem Steuerberatungsgesetz und entsprechender Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Ausnahmegenehmigung.
  • Name, Beruf und berufliche Niederlassung der Personen, die die Gesellschaft verantwortlich führen, sowie Name, Beruf und berufliche Niederlassung der sonst zur Vertretung berechtigten Personen.
  • Schriftliche Bestätigung der Gesellschafter, dass sie die Anteile an der Gesellschaft nicht für Rechnung eines Dritten halten.
  • Beglaubigte Abschrift oder amtlicher Ausdruck der Eintragung der Gesellschaft in das Handels- bzw. Partnerschaftsregister

Voraussetzungen

Die Gesellschaft muss die zum Zeitpunkt der Anerkennung geltenden Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen:

  • die Berufsausübungsgesellschaft, ihre Gesellschafter und die Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane müssen die Voraussetzungen der §§ 49, 50, des § 51 Absatz 5, der §§ 55a und 55b erfüllen,
  • die Berufsausübungsgesellschaft darf sich nicht in Vermögensverfall befindet und
  • der Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung muss nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorliegen.

Kosten

Gebühr: 550€
Bearbeitungsgebühr für die Anerkennung

Für die Anerkennung ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz beträgt diese 550,00 €.

Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen. Dies gilt auch für anerkannte Steuerberatungsgesellschaften.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Steuerberaterkammer, die über den Anerkennungsantrag entscheidet.

  • Füllen Sie dazu das entsprechende Antragsformular aus und reichen es mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Steuerberaterkammer ein.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind.

Liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft vor, stellt die zuständige Steuerberaterkammer der Gesellschaft eine Urkunde aus und übersendet diese per Post an den Antragsteller.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Vor Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister kann die zuständige Steuerberaterkammer bereits bestätigen, dass bis auf die Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister alle Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist die Klage vor dem Finanzgericht möglich.

Kurztext

Um als Steuerberatungsgesellschaft tätig werden zu dürfen, ist es erforderlich, als solche anerkannt zu werden. Die zuständige Steuerberaterkammer prüft anhand der Antragsunterlagen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen und hat bei Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen die Gesellschaft als Steuerberatungsgesellschaft anzuerkennen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.

Sofern die Berufsausübungsgesellschaft ihren Sitz in Rheinland-Pfalz begründet, müssen Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz wenden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Schriftlicher Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft, erhältlich bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
  • Nur bei Bedarf: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für besonders befähigte Personen gemäß dem Steuerberatergesetz.