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Steuerberater Voraussetzungen zur Prüfungzulassung oder Prüfungsbefreiung beauskunften

Rheinland-Pfalz 99135003001000, 99135003001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135003001000, 99135003001000

Leistungsbezeichnung

Steuerberater Voraussetzungen zur Prüfungzulassung oder Prüfungsbefreiung beauskunften

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Steuerberaterkammer (Synonym), Steuerberaterprüfung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Weiterbildung (1040100)
  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Teaser

Auf Antrag kann eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberaterin oder Steuerberater erteilt werden.
 

Volltext

Sie möchten prüfen lassen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung erfüllen? Hierzu erteilt Ihnen auf Antrag die zuständige Steuerberaterkammer eine verbindliche Auskunft.

Erforderliche Unterlagen

Bei Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

  • Antragsformular,
  • Lebenslauf,
  • Zeugnis des Hochschulstudiums, der kaufmännischen Berufsausbildung, Zeugnis der Fortbildung zum Steuerfachwirt bzw. Bilanzbuchhalter,
  • ggfls. Urkunden über akademische Grade,
  • Nachweise und Bescheinigungen über berufliche Tätigkeiten.

Bei Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Befreiung von der Prüfung:

  • Antragsformular,
  • Passbild,
  • Lebenslauf,
  • Entlassungsurkunde (außer bei Professoren),
  • Bescheinigung einer deutschen Hochschule, der letzten Dienstbehörde oder des Fraktionsvorstandes über Art und Dauer der Tätigkeit (bzw. der Lehrtätigkeit als Professor/in) auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern.

Ablichtungen oder Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Urkunden sind in amtlicher Beglaubigung vorzulegen.

Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Voraussetzungen

Sie können eine verbindliche Auskunft bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz beantragen, wenn Sie vorwiegend in Rheinland-Pfalz berufstätig sind oder, falls Sie nicht berufstätig sind, in Rheinland-Pfalz wohnen.

Kosten

Gebühr: 200€

Für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist - auch bei wiederholter Antragstellung - eine Gebühr von 200 € zu entrichten.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Steuerberaterkammer.

Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob bzw. in wieweit die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung erfüllt sind.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Merkblätter und weitere Informationen zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung sowie zur Befreiung von der Steuerberaterprüfung.

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung der Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

Kurztext

Die zuständige Steuerberaterkammer erteilt auf Antrag jederzeit eine rechtsverbindliche, schriftliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberater.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden