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Lehramt DDR-Abschlüsse und Befähigungsnachweise anerkennen

Rheinland-Pfalz 99019038016000, 99019038016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019038016000, 99019038016000

Leistungsbezeichnung

Lehramt DDR-Abschlüsse und Befähigungsnachweise anerkennen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

akademische Abschlüsse (Synonym), Befähigungsnachweis (Synonym), DDR-Abschluss (Synonym), Staatlich anerkannt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.12.2020

Fachlich freigegeben durch

BM

Teaser

Sofern Sie in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst für das entsprechende Lehramt eingestellt werden möchten, ist in Ausnahmefällen eine Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer in der DDR erworbenen Lehramtsprüfung bzw. Lehramtsbefähigung erforderlich.

Volltext

Feststellung der Gleichwertigkeit einer in der DDR erworbenen Lehramtsprüfung mit einem rheinland-pfälzischen Bachelor- und Masterabschuss bzw. einer Lehramtsbefähigung mit einer rheinland-pfälzischen Befähigung für das entsprechende Lehramt.

Erforderliche Unterlagen

Bei einer Prüfung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. der Lehramtsbefähigung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst können die erforderlichen Unterlagen den Bewerberinformationen entnommen werden, die auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier unter unten stehenden Links zu finden sind.

Bei einer Prüfung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung außerhalb des Einstellungsverfahrens in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Tätigkeiten,
  • amtliche beglaubigte Kopien der vollständigen Abschlussdokumente (zum Beispiel Zeugnis und Diplomurkunde),
  • falls jetziger Name vom Namen auf dem Qualifikationsnachweis abweicht, eine Kopie der Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Namensänderung,

weitere Unterlagen, die für die Prüfung der Gleichwertigkeit erforderlich sind, können nachgefordert werden.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit einer in der DDR erworbenen Lehramtsprüfung mit dem rheinland-pfälzischen Bachelor- und Masterabschluss für das entsprechende Lehramt bzw. einer Lehramtsbefähigung mit der rheinland-pfälzischen Befähigung für das entsprechende Lehramt wird grundsätzlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst getroffen. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. der Lehramtsbefähigung ist nicht erforderlich.

Wird ausnahmsweise eine Entscheidung über die Feststellung der Gleichwertigkeit außerhalb des Einstellungsverfahrens erforderlich, ist ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bewerbungsfristen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst; im Übrigen keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Soweit die Feststellung der Gleichwertigkeit im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst erfolgt, wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Referat 31.

Soweit ausnahmsweise eine gesonderte Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. Lehramtsbefähigung erfolgt, wenden Sie sich an das Ministerium für Bildung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden