Anerkennung oder Untersuchung eines Pfropfrebenbestandes für den Pflanzenpass beantragen
Inhalt
Anerkennung oder Untersuchung eines Pfropfrebenbestandes für den Pflanzenpass beantragen
Begriffe im Kontext
Topfreben (Synonym), Pfropfreben (Synonym), Kartonagereben (Synonym), Nematoden (Synonym), Pflanzpass (Synonym)
Fachlich freigegeben am
04.12.2020
Fachlich freigegeben durch
MWVLW
Sie müssen auf Ohren Pfropfenreben-, Topfreben- oder Kartonagerebenbestand nachweisen, dass keine Nemtoden in Ihren Vermehrungsflächen Viren übertragen.
Mit dem erstmaligen Antrag ist gemäß Rebenpflanzgutverordnung eine Bescheinigung der zuständigen Behörde vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass in der Vermehrungsfläche keine Nematoden, die Viren bei Reben übertragen können, nachgewiesen worden sind.
Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.