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Umstrukturierungsbeihilfe beantragen

Rheinland-Pfalz 99160002017000, 99160002017000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160002017000, 99160002017000

Leistungsbezeichnung

Umstrukturierungsbeihilfe beantragen

Leistungsbezeichnung II

Umstrukturierungsbeihilfe beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Rebe (Synonym), Wein (Synonym), Winzer (Synonym), Umstrukturierung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Wirtschaftsförderung (2060500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.12.2020

Fachlich freigegeben durch

MWVLW

Teaser

Sie können für Ihre Rebflächen Umstrukturierungsbeihilfen beantragen.

Volltext

Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal an moderne Technik und zukünftige Markterfordernisse anzupassen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag Teil 1 und 2 im WIP der Landwirtschaftskammer online ausfüllen. Den Ausdruck bei der zuständigen Kreisverwaltung einreichen.

Voraussetzungen

  • Registrierung bei der Kreisverwaltung
  • Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
  • Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Zur Erlangung von EU-Fördermittel, muss die zu fördernde Fläche vor der Maßnahme im Antrag Teil 1 (im Mai und September des Vorjahres) beantragt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Erlaubnis zur Entfernung der Rebstöcke. Mit Antrag Teil 2 im Januar wird die geplante Maßnahme angezeigt. Nach Durchführung erfolgt die Fertigstellungsmeldung. Nach positiver Kontrolle erfolgt ein Bescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Einreichung Teil 1: 31.05. un d 30.09.

Einreichung Teil 2: 31.01.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Kreisverwaltung.

Formulare

nicht vorhanden