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Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich anmelden

Rheinland-Pfalz 99107045104000, 99107045104000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107045104000, 99107045104000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

ZDF (Synonym), TV (Synonym), GEZ (Synonym), Medien (Synonym), ARD (Synonym), Rundfunkgebühren (Synonym), Rundfunkbeitrag (Synonym), Radio (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.12.2020

Fachlich freigegeben durch

STK

Teaser

Sie haben eine Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge? Dann müssen Sie hierfür einen Rundfunkbeitrag entrichten und dies der zuständigen Stelle melden. Neu hinzukommende Betriebsstätten müssen ebenso angemeldet werden.

Volltext

Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl der Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.

Erforderliche Unterlagen

Zur Anmeldung werden nachfolgende Angaben benötigt:

  • Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
  • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
  • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
  • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
  • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
  • Beitragsnummer
  • Datum des Beginns des Innehabens der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
  • Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit
  • Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
  • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge

Voraussetzungen

Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.

Kosten

Die zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie eine Betriebsstätte Unternehmen in Betrieb nehmen, denken Sie an die Anmeldung, die Sie ganz einfach online durchführen können.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Von der Beitragspflicht sind gemeinnützige Einrichtungen für behinderte Menschen, der Jugendhilfe, für Suchtkranke, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schule ausgenommen.

Ebenso müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten entrichten, die keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an den Beitragsservice.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Sie können Ihre Betriebsstätte Online anmelden