Notenverbesserung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Die jeweiligen Prüfungsordnungen für die einzelnen Studiengänge der jeweiligen Hochschule.
Eine im Freiversuch bestandene Fachprüfung kann einmal zur Notenverbesserung zum jeweils nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Dies gilt nicht für Prüfungen in Bachelor- und Masterstudiengängen.
Eine einmal bestandene Prüfung kann nochmals zur Notenverbesserung abgelegt werden. Wird eine Verbesserung der Note nicht erreicht, bleibt die im ersten Prüfungsversuch erzielte Note gültig.
Die notwendigen Informationen erhalten Sie von Ihrer jeweiligen Hochschule.
Die erste Prüfung, deren Note verbessert werden soll, muss innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt worden sein.
Der Wiederholungsversuch zur Notenverbesserung muss zum jeweils nächsten Prüfungstermin durchgeführt werden.