Nachteilsausgleich gewähren für behinderte oder chronische kranke Studierende
Inhalt
Begriffe im Kontext
Chronische Erkrankung (Synonym), Studierende mit Behinderung (Synonym), Gleichberechtigte Teilhabe (Synonym)
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
05.07.2022
Fachlich freigegeben durch
MWG
- Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge an den Hochschulen
Wenn Sie studieren und eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirkt, können Sie Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erhalten.
Wenn Sie studieren und eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirkt, können Sie Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erhalten. Maßnahmen des Nachteilsausgleichs sollen negative Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung auf die Teilhabe am Studium kompensieren, damit Sie gleichberechtigt am Studium teilhaben und Ihre Leistungsfähigkeit zeigen können.
Die Prüfungsordnungen Ihres jeweiligen Studiengangs enthalten hierzu gesonderte Regelungen.
- Ärztliches Attest
- welche konkreten Anforderungen an das ärztliche Attest zu stellen sind, regeln die Hochschulen in den jeweiligen Prüfungsordnungen
- ärztliches Attest, dessen Anforderungen im Einzelnen in den Prüfungsordnungen der Studiengänge der einzelnen Hochschulen zu finden sind
- Leistung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
- Gewährung von Nachteilsausgleich im Studium bspw. in Prüfungen möglich
- Prüfungsordnungen des jeweiligen Studiengangs müssen konkrete Regelungen enthalten
- Ausgleich ist an der jeweiligen Hochschule zu beantragen