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Nachteilsausgleich gewähren für behinderte oder chronische kranke Studierende

Rheinland-Pfalz 99061034080000, 99061034080000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061034080000, 99061034080000

Leistungsbezeichnung

Nachteilsausgleich gewähren für behinderte oder chronische kranke Studierende

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Chronische Erkrankung (Synonym), Studierende mit Behinderung (Synonym), Gleichberechtigte Teilhabe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.07.2022

Fachlich freigegeben durch

MWG

Handlungsgrundlage

  • Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge an den Hochschulen

Teaser

Wenn Sie studieren und eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirkt, können Sie Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erhalten.

Volltext

Wenn Sie studieren und eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirkt, können Sie Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erhalten. Maßnahmen des Nachteilsausgleichs sollen negative Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung auf die Teilhabe am Studium kompensieren, damit Sie gleichberechtigt am Studium teilhaben und Ihre Leistungsfähigkeit zeigen können.

Die Prüfungsordnungen Ihres jeweiligen Studiengangs enthalten hierzu gesonderte Regelungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ärztliches Attest
  • welche konkreten Anforderungen an das ärztliche Attest zu stellen sind, regeln die Hochschulen in den jeweiligen Prüfungsordnungen

Voraussetzungen

  • ärztliches Attest, dessen Anforderungen im Einzelnen in den Prüfungsordnungen der Studiengänge der einzelnen Hochschulen zu finden sind

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Antrag unter Vorlage eines Attests beim jeweiligen Prüfungsamt der Hochschule

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag ist rechtzeitig vor der jeweiligen Prüfung zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Leistung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • Gewährung von Nachteilsausgleich im Studium bspw. in Prüfungen möglich
  • Prüfungsordnungen des jeweiligen Studiengangs müssen konkrete Regelungen enthalten
  • Ausgleich ist an der jeweiligen Hochschule zu beantragen

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Hochschule.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden