Veränderungsmitteilung entgegennehmen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sofern sich die Daten zu Ihrer Person (bspw. Name, Wohnort, Telefonnummern, E-Mail-Adressen) ändern, teilen Sie diese ihrer jeweiligen Hochschule mit.
Sofern sich im Laufe Ihres Studiums oder während Ihrer Promotion insbesondere personenbezogene Daten ändern, die zum Zwecke des Studiums oder zur Registrierung als Doktorandin oder Doktorand notwendig sind, sind diese Veränderungen der Hochschule mitzuteilen. Bspw. wenn sich durch einen Umzug Ihre Adresse oder Telefonnummer ändert, oder durch Heirat der Name.
Hängt von der jeweiligen Veränderung ab, bitte in mit der für die Einschreibung zuständigen Stelle der Hochschule (Bspw. Studierendensekretariat) abklären.
Sie teilen der für Einschreibung bzw. Registrierung für eine Promotion zuständigen Stelle Ihrer Hochschule mit, welche Veränderung sich bei Ihnen ergeben hat (Wohnsitzwechsel, Namensänderung) die, Sie ggf. auffordert Unterlagen zum Nachweis vorzulegen und im Anschluss die neuen Informationen in die Datenbank aufnimmt.
Wenn sich einzelne, insbesondere personenbezogene Daten nach der Einschreibung als Studierender oder nach der Registrierung als Doktorandin oder Doktorand ändern oder sie entstehen erstmalig, die zum Zwecke des Studiums oder der Promotion notwendig sind, sind diese der jeweiligen Hochschule mitzuteilen.