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Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung beantragen

Rheinland-Pfalz 99019059007000, 99019059007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019059007000, 99019059007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Erste juristische Prüfung (Synonym), Juristisches Examen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.07.2022

Fachlich freigegeben durch

MWG

Teaser

Wenn Sie die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung, die Teil der Ersten juristischen Prüfungen ist, absolvieren möchten, müssen Sie zur Prüfung zugelassen werden.

Volltext

Voraussetzung für die Abnahme der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ist die Zulassung zur Prüfung durch das entsprechende Prüfungsamt. Zur Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und einen Antrag gestellt haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag sowie
  • Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen

Nachweise über

  1. Studium von sechs Studienhalbjahren Rechtswissenschaft, davon mindestens vier Studienhalbjahre an einer deutschen Universität, davon mindestens zwei Studienhalbjahre an einer Universität des Landes Rheinland- Pfalz,
  2. die abgeleistete praktische Studienzeit nach § 2 Abs. 3 des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung - JAG -),
  3. die erfolgreiche Teilnahme an je einer Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht,
  4. die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar oder einer gleichwertigen Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach,
  5. erfolgreicher Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs,
  6. die bestandene Zwischenprüfung sowie
  7. über die besonderen zusätzlichen Voraussetzungen der Universität Trier und Mainz.

Voraussetzungen

  • einen Antrag und
  • die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen.

Die Zulassung setzt voraus:

  1. mindestens sechs Studienhalbjahre Rechtswissenschaften studiert hat, davon mindestens vier Studienhalbjahre an einer deutschen Universität, davon mindestens zwei Studienhalbjahre an einer Universität des Landes Rheinland- Pfalz,
  2. Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern (Bürgerliches Recht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Europarecht sowie der entsprechenden Verfahrensrechte, Deutsche Rechtsgeschichte, Römisches Recht, Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und juristische Methodenlehre) besucht hat,
  3. die praktischen Studienzeiten abgeleistet hat (§ 2 Abs. 3 des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung - JAG -),
  4. an je einer Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht erfolgreich teilgenommen hat,
  5. an einem Seminar oder einer gleichwertigen Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach erfolgreich teilgenommen hat,
  6. erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besucht hat, sowie
  7. eine Zwischenprüfung bestanden hat sowie
  8. die weiteren spezifischen Voraussetzungen der Universität Trier oder der Universität Mainz.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Schwerpunktbereichsprüfung im Laufe Ihres Studiums erfüllt haben, melden Sie sich fristgerecht beim zuständigen Prüfungsamt an Ihrer Universität zur Prüfung an. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, werden Sie zur Prüfung zugelassen und können diese antreten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert für jede Bürgerin/Bürger individuell.

Frist

Unterschiedlich an der Universität Trier und Mainz geregelt. Bitte erkundigen Sie sich beim jeweiligen Prüfungsamt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Um die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung, die zusammen mit der staatlichen Pflichtfachprüfung die Erste juristische Prüfung bildet, absolvieren zu können, ist eine Zulassung notwendig. Die Zulassung erfolgt an der Universität, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Ansprechpunkt

Ansprechpartner sind die jeweiligen Studierendenberatungen der Hochschulen in RLP.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Antragsformulare der Universität Mainz und Trier