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Spielbank: Zulassung beantragen

Rheinland-Pfalz 99050087007000, 99050087007000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050087007000, 99050087007000

Leistungsbezeichnung

Spielbank: Zulassung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Casino (Synonym), Geldspiel (Synonym), Glücksspiel (Synonym), Spielbank (Synonym), Spielcasino (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.08.2022

Fachlich freigegeben durch

MdI

Teaser

Wer eine Spielbank betreiben will, benötigt eine Erlaubnis.

Volltext

Um in Rheinland-Pfalz eine Spielbank betreiben zu können, ist eine Erlaubnis notwendig.

Eine Erlaubnis wird ausschließlich auf Grundlage einer öffentlichen europaweiten Ausschreibung nach Maßgabe des Spielbankgesetzes Rheinland-Pfalz erteilt. Der Ausschreibung können die erforderlichen Inhalte eines Antrags entnommen werden. Der Erlaubnisantrag ist beim Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz zu stellen.

Gemäß dem Spielbankgesetz kommen als Hauptspielbetriebe die Standorte Bad Neuenahr-Ahrweiler und Mainz in Betracht. In Bad Dürkheim und Nürburg kann zudem je ein Zweigspielbetrieb der Spielbank Bad Neuenahr-Ahrweiler, in Bad Ems und Trier je ein Zweigspielbetrieb der Spielbank Mainz zugelassen werden.

Eine Spielbankerlaubnis wird für 10 Jahre erteilt. Sie kann auf Antrag einmalig um bis zu 5 Jahre verlängert werden.

Die Erteilung einer Erlaubnis außerhalb einer öffentlichen Ausschreibung ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag hat die in der öffentlichen Ausschreibung genannten Inhalte zu umfassen.

Voraussetzungen

  • Vollständiger Antrag nach Maßgabe der Anforderungen der öffentlichen Ausschreibung.
  • Genehmigung für einen Hauptspielbetrieb ist lediglich für Standorte in Neuenahr-Ahrweiler und Mainz möglich

Kosten

Gebühr: 5.000€ - 100.000€

Verfahrensablauf

Die Zulassung wird nur aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung der  zuständigen Stelle erteilt. Nur im Rahmen dieses Verfahrens können Sie einen Antrag stellen. Die Zulassung wird nur aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung der  zuständigen Stelle erteilt. Nur im Rahmen dieses Verfahrens können Sie einen Antrag stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Antragsvolumen und eventueller Nachfragen/ Nachreichungen. Üblicherweise dauert das Auswahlverfahren mehrere Monate.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • keine Formulare vorhanden
  • Onlineverfahren nicht möglich
  • Schriftlicher Antrag ist erforderlich
  • Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich