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Fachtierarzt anerkennen der Weiterbildungsbezeichnung

Rheinland-Pfalz 99018117001000, 99018117001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018117001000, 99018117001000

Leistungsbezeichnung

Fachtierarzt anerkennen der Weiterbildungsbezeichnung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Tierärztekammer (Synonym), Veterinärwesen (Synonym), Veterinäramt (Synonym), Fachtierarzt (Synonym), Zusatzbezeichnung (Synonym), Amtstierarzt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.08.2022

Fachlich freigegeben durch

MKUEM

Teaser

Neben Ihrer Berufsbezeichnung als Tierarzt oder Tierärztin können Sie weitere Bezeichnungen auf Antrag führen.

Volltext

Sie können neben ihrer Berufsbezeichnung als Tierarzt oder Tierärztin weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Zeugnis über Hochschulabschluss Veterinärmedizin
  • Tierärztliche Approbation
  • Nachweis der erfolgten Weiterbildung (Zeugnisse und Nachweise)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über Dauer und Art bisher ausgeübter beruflicher Tätigkeiten als Tierärztin oder Tierarzt in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz
  • Nachweise der Weiterbildungsinhalte in Form von Weiterbildungsordnung, Prüfungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, aus denen die Studieninhalte und die Dauer der absolvierten Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
  • Erklärung, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis Sie in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden Antrag gestellt, eine Eignungsprüfung abgelegt oder einen Anpassungslehrgang absolviert haben

Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie zusätzlich in amtlich beglaubigter Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin oder einen öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer erfolgt sein.

Voraussetzungen

  • erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin
  • tierärztliche Approbation
  • Berufserfahrung und berufliche Tätigkeit entsprechend der Weiterbildungsordnung

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich.
  • Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle bestätigt den Antragseingang und teilt gegebenenfalls mit, welche Unterlagen noch fehlen.
  • Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.
  • Die Landestierärztekammer stellt Ihnen eine Urkunde zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung aus.

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Die Frist hierfür beträgt 4 Wochen.

Kurztext

  • Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt Erteilung
  • Anerkennung weiterer Weiterbildungsbezeichnungen neben der Bezeichnung als Tierarzt oder Tierärztin
  • Weiterbildungsbezeichnungen sind Fachtierarzt oder Zusatzbezeichnung
  • Antrag ist nötig mit allen erforderlichen Unterlagen (Zeugnisse, Nachweise)
  • Zuständig: Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja – zum Teil auf Homepage
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein