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Ausländische Schulabschlüsse als Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen

Rheinland-Pfalz 99088038016000, 99088038016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088038016000, 99088038016000

Leistungsbezeichnung

Ausländische Schulabschlüsse als Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Ausländischer Schulabschluss (Synonym), Hochschulzugangsberechtigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie, um sich für einen Studienplatz an einer deutschen Hochschule bewerben zu können, zunächst die Anerkennung dieses Abschlusses als Hochschulzugangsberechtigung.

Volltext

Wenn Sie einen Schulabschluss im Ausland erworben haben und in Deutschland studieren möchten, können Sie Ihren Schulabschluss, anerkennen lassen. Es wird geprüft, ob Ihr Schulabschluss Ihnen den Zugang zum Studium an einer deutschen Hochschule ermöglicht. Mit der ausgestellten Bescheinigung können Sie sich dann für ein Studium bewerben.

Informationen finden Sie auch bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Dort finden Sie Empfehlungen zur Bewertung ausländischer Hochschulzugangsqualifikationen für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Die Empfehlungen finden Sie in der Datenbank „anabin“ unter der Rubrik „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“.

Die Datenbank anabin listet ausländische Schulabschlüsse, die im Heimatland den Hochschulzugang ermöglichen. Die Bewertungsvorschläge geben Auskunft darüber, ob Sie mit Ihrem Schulabschluss ein Studium an einer deutschen Hochschule aufnehmen können. Bei Abschlüssen, die in Deutschland nicht den direkten Hochschulzugang ermöglichen, erhalten Sie Informationen welche zusätzlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Dies können zusätzliche Studienzeiten an einer anerkannten Hochschule außerhalb von Deutschland oder eine Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs sein

Die Entscheidung, ob ein Schulabschluss anerkannt wird, trifft die Hochschule, an der Sie studieren möchten.

Erforderliche Unterlagen

Schulabschlusszeugnis und dazugehörige Fächer- und Notenübersicht jeweils in beglaubigter Kopie und in einer offiziellen Übersetzung sowie länderabhängig ggf. weitere Unterlagen.

Bitte erkundigen Sie sich bei der Hochschule, bei der Sie sich für ein Studium bewerben möchten.

Voraussetzungen

  • Zeugnis eines ausländischen Schulabschlusses
  • Schulabschluss muss in diesem Land zur Aufnahme eines Studiums berechtigen

Kosten

Verwaltungsgebühr: 25€ - 115€ Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Zusammen mit Ihrem Antrag reichen Sie Ihr Schulabschlusszeugnis sowie ggf. weitere Nachweise, die Sie bei der jeweiligen Hochschule erfragen können, ein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert für jede Bürgerin/Bürger individuell.

Frist

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen den Anerkennungsbescheid kann Widerspruch erhoben werden.

Kurztext

  • Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung
  • Beantragung der Anerkennung als Hochschulzugangsberechtigung, um an einer deutschen Hochschule studieren zu können
  • Zuständigkeit bei den Hochschulen

Ansprechpunkt

Ansprechpartner sind die jeweiligen Studierendenberatungen oder International Offices der Hochschulen in RLP

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Je nach Hochschule unterschiedlich.