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Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen

Rheinland-Pfalz 99108056036001, 99108056036001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108056036001, 99108056036001

Leistungsbezeichnung

Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen

Leistungsbezeichnung II

Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Unternehmer (Synonym), Fahrtenschreiberkarten (Synonym), KBA (Synonym), Kontrollgerätekarte (Synonym), Fahrtenschreiber (Synonym), FKR (Synonym), Kraftfahrt-Bundesamt (Synonym), Kontrollgerätekarten (Synonym), Unternehmen (Synonym), Antrag Unternehmenskarte (Synonym), Fahrtenschreiberkartenregister (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

Verrichtungsdetail

wegen Diebstahl

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Ihre Unternehmenskarte wurde gestohlen? Dann können Sie bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Volltext

Wurde Ihre Unternehmenskarte gestohlen, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.
Sie müssen der zuständigen Stelle bei der Antragstellung einen Nachweis über eine Diebstahlanzeige bei der Polizei vorlegen.
Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert.
Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Finden Sie oder andere Personen das Original wieder, müssen Sie diese der ausstellenden Stelle zurückgeben.
Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatz einer Unternehmenskarte wegen Diebstahl
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
  • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
  • Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • auf Verlangen der zuständigen Stelle muss die Inhaberin oder der Inhaber gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass und aus welchen Gründen die Unternehmenskarte nicht zurückgeben werden kann

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  
  • Ihre Unternehmenskarte wurde gestohlen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Unternehmenskarte Ersatz wegen Diebstahl
  • bei Diebstahl der Unternehmenskarte unterrichtet das Unternehmen als Karteninhaber unverzüglich die zuständige Stelle, die die Karte erteilt hat
  • Antrag stellen können
    • Unternehmerinnen oder Unternehmer beziehungsweise
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Personen
  • ErsatzUnternehmenskarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre
    • Gültigkeitsdauer beginnt nicht wieder von vorne
    • beträgt Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommt Unternehmen Karte neu ausgestellt
  • Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden