Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
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Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.
- Ausweis
- Kopie des Antrags auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis über eine Haftpflichversicherung für den Waffengebrauch
- Nachweis einer Unfallversicherung
- Nachweis über Zahlung der Prüfungsgebühr
- Nachweis über abgeschlossene Teilnahme an einem Ausbildungskurs (Kann am Prüfungstag nachgereicht werden.)
- gegebenenfalls Einwilligung der sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Nachweis über die Behinderung (sofern eine Prüfungserleichterung beantragt wird)
- mindestens 15 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- abgeschlossene Unfallversicherung
- gezahlte Prüfungsgebühr
- abgeschlossene Teilnahme an Ausbildungskurs
- gegebenenfalls Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
- Jägerprüfung Zulassung zur Prüfung zur Erlangung eines Jagdscheins
- für die Zulassung zur Jägerprüfung erforderlich
- die Jägerprüfung besteht aus einer schriftlichen, einer mündlich-praktischen Prüfung sowie einer Schießprüfung
- zuständig: untere Jagdbehörde
Die Zulassung zur Jägerprüfung beantragen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde oder bei der Behörde in deren Zuständigkeitsbereich Sie die jagdliche Ausbildung absolviert haben.
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja