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Schulformwechsel in die integrierte Gesamtschule beantragen

Rheinland-Pfalz 99088057017000, 99088057017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088057017000, 99088057017000

Leistungsbezeichnung

Schulformwechsel in die integrierte Gesamtschule beantragen

Leistungsbezeichnung II

Schulformwechsel in die integrierte Gesamtschule beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Ihr Kind eine Realschule plus oder ein Gymnasium besucht und in eine Integrierte Gesamtschule wechseln möchte, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Volltext

Die Aufnahme Ihres Kindes in eine Integrierte Gesamtschule ist grundsätzlich nur unmittelbar nach dem Besuch der Grundschule in die Klassenstufe 5 möglich. Im Rahmen der Aufnahmekapazität der Schule können Schülerinnen und Schüler aber auch zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen

Bei einem Schulwechsel werden die in der Schule notwendigen Daten Ihres Kindes von der bisher besuchten Schule an die neue Schule weitergegeben. Die Integrierte Gesamtschule benötigt das letzte vorliegende Zeugnis der bisher besuchten Schule. Erkundigen Sie sich bitte bei der Integrierten Gesamtschule, welche weiteren Unterlagen für die Aufnahmeentscheidung im Einzelfall darüber hinaus benötigt werden.

Voraussetzungen

Der freiwillige Wechsel von einer Realschule plus oder von einem Gymnasium auf eine Integrierte Gesamtschule setzt voraus, dass die Integrierte Gesamtschule Aufnahmekapazitäten hat. In der Regel ist ein Wechsel nur zum Ende eines Schulhalbjahres möglich, in besonderen Fällen kann der Übergang auch zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen. Ein Übergang in die Klassenstufe 10 ist nur in besonderen Fällen und nur zum Schuljahresbeginn oder zum Schulhalbjahr möglich.

Kosten

kostenlos

Verfahrensablauf

Wenn Sie den freiwilligen Wechsel von einer Realschule plus oder einem Gymnasium auf eine Integrierte Gesamtschule wünschen, sollten Sie zunächst bei der Integrierten Gesamtschule nachfragen, ob dort eine Aufnahmemöglichkeit besteht, denn Integrierte Gesamtschulen haben oftmals keine Aufnahmekapazitäten mehr. Danach können Sie eine Anmeldung vornehmen. Die Schule teilt Ihnen mit, welche Unterlagen sie für die Aufnahmeentscheidung benötigt. Die Schulleitung entscheidet, in welche Klassenstufe, Klasse und in welche Kurse die Schülerin oder der Schüler aufgenommen werden kann. In der Regel nach sechs Wochen beschließt die Klassenkonferenz, ob die bisher von der Schülerin oder dem Schüler gezeigten Leistungen den Verbleib in der vorläufig besuchten klassenstufen und den Kursen rechtfertigen.  

Bearbeitungsdauer

Die Aufnahmeentscheidung wird in der Regel innerhalb weniger Tage getroffen.

Frist

Da der Wechsel in der Regel nur zu den beiden Schulhalbjahren möglich ist, sollten Sie die Anmeldung an der Integrierten Gesamtschule rechtzeitig vorher vornehmen.  

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Findet ein Wechsel zur Realschule plus statt und muss Ihr Kind in den schulartspezifischen Wahlpflichtfächern nachholen, werden die Leistungen in diesen Fächern im nächsten Zeugnis nicht benotet

Rechtsbehelf

Bei Ablehnung der Aufnahme ist ein Widerspruchsverfahren zulässig.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre gewünschte Schule. 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein