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Schulformwechsel in das Gymnasium beantragen

Rheinland-Pfalz 99088055017000, 99088055017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088055017000, 99088055017000

Leistungsbezeichnung

Schulformwechsel in das Gymnasium beantragen

Leistungsbezeichnung II

Schulformwechsel in das Gymnasium beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Ihr Kind  eine Realschule plus besuchtund auf ein Gymnasium wechseln möchte, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Volltext

Der Wechsel Ihres Kindes von einer Realschule plus auf ein Gymnasium ist nach dem Besuch der Klassenstufen 7, 8 oder 9 möglich, wenn die Klassenkonferenz der Realschule plus dies empfiehlt.

Erforderliche Unterlagen

Eine Anmeldung an einem Gymnasium nach vorherigem Besuch einer Realschule ist nur möglich, wenn die hierfür erforderliche Empfehlung der Realschule plus vorgelegt wird. Erkundigen Sie sich bitte beim Gymnasium, welche weiteren Unterlagen für die Aufnahmeentscheidung im Einzelfall darüber hinaus benötigt werden.

Voraussetzungen

Der freiwillige Wechsel von einer Realschule plus an ein Gymnasium setzt voraus, dass die Klassenkonferenz der Realschule plus diesen Wechsel empfiehlt.  

Kosten

kostenlos

Verfahrensablauf

Wenn aus Sicht der Realschule plus ein Wechsel an ein Gymnasium angezeigt oder sinnvoll ist, wird die Schulleitung mit Ihnen ein Gespräch hierüber führen. Danach muss die Klassenkonferenz darüber beraten, ob sie eine entsprechende Empfehlung aussprechen kann. Aufgrund dieser Empfehlung können Sie als Eltern entscheiden und Ihr Kind gegebenenfalls an einem Gymnasium anmelden. 

Wenn Sie selbst den Wechsel von einer Realschule plus an ein Gymnasium wünschen, ohne dass die Initiative hierzu von der Schule ausgeht, können Sie diesen Wunsch bei der Schulleitung oder bei der Klassenleitung Ihres Kindes vortragen. Die Schule kann dann ebenfalls einen Beschluss der Klassenkonferenz für eine Empfehlung zum Schulwechsel herbeiführen. Mit dieser Empfehlung hat Ihr Kind einen Anspruch auf Aufnahme an einem von Ihrem Wohnort aus erreichbarem Gymnasium; dies muss nicht das von Ihnen gewünschte Gymnasium sein, da die Aufnahmekapazitäten der Gymnasien berücksichtigt werden müssen.

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung der Klassenkonferenz wird in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen möglich sein.  

Frist

Antragsfrist

Eine Frist ist formal nicht vorgegeben. Da der Wechsel nur zum Schuljahresbeginn möglich ist, sollte die Empfehlung der Realschule plus aber so rechtzeitig erfolgen, dass Sie die Anmeldung am Gymnasium noch spätestens in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien vorher vornehmen lassen können.  

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Findet ein Wechsel zum Gymnasium statt und muss Ihr Kind Lerninhalte in der zweiten Fremdsprache nachholen, werden die Leistungen in diesem Fach erstmals im Jahreszeugnis des Gymnasiums benotet.

Rechtsbehelf

Ein Widerspruch ist nicht möglich.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre gewünschte Schule. 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein